Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

und  Eintraͤge,  sodann  wegen  mehrerer
Beelnträchtigungen  der  Gemelndekasse
und  verschiedener  Dienst.-Vergehen,
veben  Entsetzung  von  seinen  Aemtern
m  sechsöchiger  Festungs-Arbeltsstrafe;


d)  der  suspendlete  vormallge  Richter  und
nunmehriger  Gemeindepfleger  Johannes
Haller  daselbst  wegen  Mütbewilligung
von  Neben-Rechnungen,  Theilnahme
on  unerlaubten  Sbbrungen  und  anderer
  Dienst=  Vergehen,  neben  Entsebung
  vom  Amte  zu  zwblftäglger  Gefängnißstrase;


Wa)  der  resignirte  Bürgermelster  Friedrich
Glunz  wegen  geführter  Neben-Rechnungen
  und  Verwendung  des  (einer
Verwaltung  anvertrauten  Commun=Vermdgens
  zu  unpassirlichen  Ausgaben,
erschwert  durch  falsche  Rechnungs-Einträge
  und  den  Gebrauch  falscher  Rechmungsbelege
  zu  deren  Bedeckung,  so
wie  wetzen  anderer  Dlenstvergeben,  neben
  Unfähigkeits-Erklárung  zu  jedem
  Hientlichen  Amte  zu  fünfwöchiger
  Festungsstrafe  mit  angemessener  Beschäftigung
  verurthellt,  auch  wegen  des
Sch-den=  und  Kosten=  Ersützes  das
Angemessene  verfügt.

Am  16.  April  ist:
I.  War  der  wider  den  Pfarrer  M.  Harp,

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precht  in  Kusterdingen,  Oberamts  Tübingen',
  vorliegende  Verdacht  verübter
oder  doch  versuchter  Ebebruchs  Vergehen
als  unerwlesen,  Iin  einem  Fall  auch  als  verjährt

  für  beruhend  erkannt,  dagegen  derselbe

  wegen  Bestechung,  so  wle  wegen  eines
geringern  Dlenstoergepens  neben  Cassation
  von  der  bis  jetze  bekleldeten  Stelle
eines  Orts-Gelstlichen  und  Unfäzlgkelts-Erklárung
  für  fernere  Bekleldung  elnes
bffentiichen  Amtes,  zu  elner  vlerohchigen
  Festungestrase  mit  angemessenen
Beschäftigung,  auch  zum  Ersatz  sämt.
licher  Umersuchungs=  Kosten  verurtbellt
worden.

Am  17.  April  wurden  verurtheilt:


6.  der  zu  Tuͤbingen  in  Untersuchung  ge.

kommene  Gabriel  Leuzing,  von  Tigerfeld,
  Oberamts  Münsingen,  wegen  Iin
Genossenschaft  mit  geföährlichen  Gannern
verübten  großen  und  durch  Einlruch  qualificeirten
  Dlebstahls  neben  der  Verbind-=lichkeit
  zu  Erstattung  selner  Arrests=Azungs=
  und  elnes  angemessenen  Theils
an  den  Untersuchungs-Kosien  zu  einer
zwanzigmonatlichen  Zuchthausstrafe
mit  derbem  Willkemm;

).  dle  zu  Täbingen  In  Untersuchung  gekommene

  Katharine  Einzig,  von  Schwall-=dorf,
  Oberamts  Rottenburg,  wegen  ehe-