Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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sungem  in  Bezlebung  auf  dlesen  letztmals.
vorzunchmenden  Abstich  ertheilt:
u#.)  Muß  der  Abstich  bis  zum  letzten  Tag
des  Quartals  durchgängig  vollendet
seon,  es  darf  aber  damit  nur  um  so

stch  ergebenen  Betrags  von  dem  Jeit
raum  der  in  Abstich  gekemmenen  Tage,
zu  berechnen  und  zur  Abstichs-Summe
zu  schlagen;

5.)  ist  der  Abslich  um  so  mehr  mit  Gevlele

  Tage  früher  angefangen  werden,
als  hlezu  im  Ganzen  unumsänglich,
erforderlich  sind;

1.)  da  es  jedoch  bel  größeren  Bezirken

oder  wenn  ein  Ober-Umgelder  mehrere
Bezirke  zu  besorgen  hat,  nicht  zu  vermeilden
  seyn  därfte,  mit  dem  Abstich
klelleicht  schon  einige  Wochen  vor  dem-Quartal=
  Schluß  zu  beginnen,  sao  ist
denjenigen  Wlrihen,  bel  welchen  der

naulgkelt,  und  im  Beiseyn  der  Wirthe
und  Brauer  vorzunehmen,  als  nachher
  kelne  Einwendungen  mehr  berück,
sichilgt  werden  kbnnen;  envlich  und-4.)

  ist  das  Gefäll  vollständig  einzuzlehen

und  abzuliefern,  und  die  Rechnung,
wenn  solche  ja  nicht  in  dem  bestimmten
  Termin  eingesendet  werden  kbnnte)
längstens  in  den  nächsten  olerzehen
Tagen  darauf,  mithin  bis  zum  15.

Abstich  nicht  erst  am  Ende  des  Uuar-  August  zu  übergeben.

tals,  nämllch  in  den  letzten  drei  Tas.  Den  Ober=  und  Kameralämtern  wird
gen,  sondern  früher  vorgenommen  hiebei  noch  angefügt,  daß  ihnen  hlernächst.
wird,  für  das  Umgeld,  Halbthalergeld  die  näheren  Vorschriften  für  die  Vollzieund
  die  Arcise  auf  die  Zeit  der  nich:  hung  des  Gesetzes  vom  19.  d.  M.  zuin
  Abstich  gekommenen  DTage,  das  kommen  werden.

Ratum  nach  Maßgabe  des  durch  den-  Stuttgart  den  35.  Mal  1831.
s##hnlichen  Wirthschafts  =  Betrieb-  Jäger.

Dienst-Erledigungen.

Unterm  20.  v.  M.  wurdr  der  Unter-  Der  Sekretär  des,  Königlichen  Studlen
Heutenant  v.  Bahnscheck  lm  stebenten  raths“,  Hezer,  ist  am  zu.  d.  M.  6%
Infanterle-Resiment  auf  sein  Ansuchen  in  Korben.,

Denslonsstand  versetzt..