Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

c) Ber den nachstehenden Oberamtepsteaen 
dle dfrekte Steuer, und zwar: 
Neckar-Krele. 
Leonberg .. 65, 300 fl. 
Statcgart, Amt .. 40, 690 — 
Schwarjwald-Krels. 
Täblngden 40,910 — 
Donau-Kreis. 
Gdppingenan B, 6oost.- 1,790 — 
Kirchbeln 38,750 — 
Waldlese 
  
1250,000 — 
Die Accise und dlrekte Steuer find . 
olel möglich in gleschen elnmonatlichen, 
die Umgelds. Gefälle aber In drelmonatli- 
chen Raten on die Schulden-Sahlungs= 
Casse abzullefern; und dle betreffenden 
Ober-Cinbringer nd dafür verontwortlich, 
doß sle die der Schulden-Zablungs-Casse 
angewlesenen Gelder unter keinem Borwande 
an eine andere, als die Schulden-Zahlungs= 
Casse, oder auf eine von derselben im ge- 
ledzlichen Wege ausgestellte Anwellung ver- 
ebfolgen. 
Füär dle Bejzahlung der nach elner neueren 
Verordnung in der Regel durch die Amts- 
egen auszuzahlenden Straßenbau. Kosten 
wled in denjenlgen Oberomrs-Bezlrken, wo 
die Steuersummen ganz der Schulden-Zah- 
lungs = Casse zugewiesen sind, von der 
Stasts-Haupt, Casse durch anderwärtige 
Anweisungen gesorgt werden. Sollten aber 
demungeachter diese Amtspflegen in den 
Fail kommen, für die Staats-Haupt Case 
Zahlungen zu leisten; se wled viese den 
Betrag jedesmal besonders erstatten: 5 
wie auch die mit der Erhebung der Um- 
gelds Gefaͤlle verbundenen Kosten den 
Cameralaͤmtern, welche jenes Gefaͤll an 
die Schulden, Zehlunge= Casse obzullefern 
baben, werden vergütet werden. 
Uebrigens haben die an die Schulden- 
Zahlungs Casse abliefernden Oberelabringer 
ihre Verrechnung auf die bieherlge Welse 
fortzuführen, ihre monatlichen Casenbe= 
richte ferner an die Ober= Rechnungs Kam- 
mer zu erstatten, und dasjenige, was s#e 
an die Staats, Schulden-Zahlungs= Casse 
abllefern, der Staats Haupt-Casse als mit- 
telbare Lieferungen aufzurechnen. 
Von der Staals Schulden, Zahlungs-Casse 
werden dle von ihr untrrfertlgten Qnittun= 
gen für die elnzelnen Zohlungen jedesmal 
ungestkumt der Staats= Haupt-Casse überde= 
ben, damit bei dieler die Zohlungen eben- 
falls auf die Bächer gebracht, daß dleses 
hgeschehen auf den Qulttungen bemerk!, und 
letzere sedann erst den liefernden Beam- 
ltungen zugeseodet werden. 
Stuttgart den 4. Jull 1B21. 
Weckberlin.
	        
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