Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Erstes Kapitel. 
Augemeine Besiimmungen in Beziebung auf, den 
Stand der Stats= Diener. 
Die Bestimmungen des gegenwärtigen 
Gesetzes sind anwendbar auf dlejenigen 
Staats- Diener- welche bel dem Stagis-· 
Setretarlat vad dem Geheimen Rathe, In 
. 
sind durch dile Verfassungs= Urkunde 1 
festbeseet. 
J. 3. 
* Staats-Diener, In- dem Sinne und 
nach den Bestimmungen det F. p. 16—5% 
den Departements der Justiz, der auswär- 
agen Angelsgenheiten, des Innern und der 
Flnanzen angestellt find- 
Eben dieselben treten in Hinsicht des 
Kind'schen Amts, Persenals ein. 
Unter den Dienern, von welchen dieses 
Gese bündele, släd micht begriffen die 
Klrchen= und Schul-Diener, Ingleichem 
die bei Unserem Hof und dem Milltär 
Angestellten. Die Verhälenisse derselben 
rIchten sich nach denjeuigen besondern Vor- 
schriften., welche Wir für die elne eder 
die andere Gettung solcher Dlener bereite 
gegeben haben, und weiter zu ertheilen 
Uns vorbehalten. 
Auf dle Diener der Gemeinden und 
Kürperschoften findet das vorllegende Gesetz 
glelchfalls kelns Anwendung- 
P. 2. 
Die Verhaͤltnisse Unseret Minister 
oder Departements- Chefs und der Mit- 
alleder Unferes Gehelmen Raths, in 
der hiet in Ftage stehenden Bejlehung· 
der Verfassunge-Urkunde, sind: 
7) Die bel. den Collegten und Kongrkieo 
der im F. 1 gewmannten Depattements, 
so wie die bei den Colleglen und 
Kanzlelen des Departements des Kir, 
chen und Schulwesens angestellten 
Diener bie zu den Kanzelllsten eln- 
schließlich desgleichen die von. Uns 
bel auswärtigen Reglerungen beglau- 
bleten Gesantten ußd andere# diylo- 
matischen Agenten. 
à) Nachstehende) bei der Bezirks= oder 
besondern Verwaltung agestellten 
Diener: 
a) Die Oberamterichter und Oberamts= 
gerichts-Aktuare; 
b) die Oberamtmänner, dle Verwolt# 
und Kassen = Beamten der ZJucht 
Walsen= und Irrenhkos#; die vom 
Staate exnonnten um befoldeten 
Aorzte; die üäber ole Kand-Gestüm 
gesedten Verwaltet ʒi dle: fuͤr den 
Hoch- Straßen= und- Wassrban 
angestellten Beam#en 
6 bie Kemeral: Verwaller, Oberftister 
und Fhrster; die Ober- Zall . Wer-
	        
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