Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Das Gesuch. um. Abaͤnderung in den 
¶. 80 und 8. des. 1. Edlts vom 51. De- 
cember 13. 3 gewaͤhten Wir dahln, daß: 
A, der votgebacht I8 nachstefende 
Fassung erhalten #oll: 
„In oallen se eben. (F. 73 und 79) 
„aufgezählten Fällen wird der Be- 
„schluß des Gemelnde= Nachs dem 
„Hheramte zur Pröfung vorgelegt, 
„iton dlesem aber entweder von Amts 
„wegen genehmigt, oder der betreffen- 
den Kreis-Reglerung mist gutächtli- 
uchem Bericht vorgetragen, 
„nbetztexes geschleht. nelhwem: 
„wenn der Oberamtmann, ein Ge- 
ypbülfe desselben, oder eln anderer 
„ Staats-Beamter, eln Kirchen oder 
„e in Corporatlens Diener bei der 
u Sache persbnlich lateressirt 19; 
„wenn einem Mitgliede des Gemeinde, 
„Raths eine neue oder erhöhte Be- 
„ soldung sder Pensiön verwllligt wird; 
awenn das Grand-Eigenthum einer 
„Gemeinde ganz oder zum Thelle mie 
„dem Eigenthums; oder Ruguleßungs= 
„„Rechte unter die Gemeinde= Glleer 
„ verthellt — 
40 „ wenn eln. Grundstäck oder irgend 
„ein Real Recht der Gemeinde per- 
„dußert werden soll, dessen Capltal= 
— 
— 
4½ 
„ Werth die Su#me von Ein Tau- 
u-send Gulden ig. der ersten, Fuͤnf 
„Hundert Gulden in der zwelten, 
„oder Zwei Hundert fuͤnfzig Gulden 
pln, der dritten. Clase der Ge mebnden 
pübersteigt; 
)„wenn. eine bleibenda Verbindlichkeit 
„auf dle Gemeinde übernommen, eine 
„ neue, dle Schulden: Masse der Ge- 
„meinde vermehrende Capital. Schuld 
tpotrahsrt — 
„wenn ein zum Grundstock des Ge- 
„meilnde Vermögeos gehbeiges Aktio- 
w Capital zu Deckung der leufenden 
„Ausgaben verwendet werden sell, und 
„in allen unter dem s. 79 Ciit. men 
„und o.) aufgefuͤhrten Jien.“. 
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6) 
7) 
Sodann werden Wir 
n. zu dem F. PI desselben Edikts) von 
Selbst Bedacht darauf nehmen; alle 
unndihige, berfluͤssige und za Weltlaͤu- 
sigkeiren führende Anfragen der Ünter- 
Behbrden abzustellen. 
#F. 4. 
Die Bire, wornach, die Mltglieder des 
Bürger Ausschusses zu einem Gemelnde- 
Amt wählbar, jeroch in dem entsprechen- 
den Falle verbunden seon sellen, aus dem 
Buͤrgen 
Au"schuss, qus zutreten wollen 
Wir gnädign gewährt haben.
	        
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