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„Gerichtebofs in Ellwangen unter dem
16. Noo. v. J. gefällte, (in dem Staacsund
Regierungs Blat# Nr. -5. S. 659
eingeruͤckte) Erkenntniß, in Hinsicht auf
die Bezeichnung des Reats sowohl, als
auch in Ansehung der Strafe, bestätigt,
hingegen die solidarische Verpflichtung
Der Rekurrenten zu Bezahlung der Unfrüheren
Verziche auf vieses Rechs,
mlttel angefährten Grundes, tbeils wegen
Mangels an einer Beschwerde für
den Blrttsteller, unter Verfällung desselben
in die Kosten zwtiter Instanj, verworfen.
Eben so wurde:t
tersuchungskosten aufgeboben. 3. die Beschwerde des durch das Erkenm-An
demselben Tage wurdet
a. der Rekurs des durch das Erkenmtniß
des Criminal-Senats des Gerichtsbofs
in Ulm vom 2b. März d. J. (Staatsund
Reglerungs Blatt Nr. :7. S. 48)
wegen olerten Diebstabls zu einfáhrlger
Festungs-Arbelrsstrafe uod nachheriger
sechsmonatlicher Einschließung
v-erurtbeilten Franz Kaver Ott, von
Beutelreusch, Oberamts Wlblingen,
chells wegen Unzulänglichkeit des für
tle nachgesuchte Restitution gegen den
niß desselben Gerichtshefes vom Zo. Aptll
d. J. (Staats- und Regierungs Blatt
Nr. 30. S. 290) wegen wiederholten
Betrugs und anderer Vergeben zu achtmonatlicher
Festungsstrafe und nachheriger
Einsperrung in ein Zwangs Arbeitshaus
auf wenigstens fänf Monet
veruribellten Jakob Nusser, von Uln
gegen dlesen letzteren Theil des Erkenutnisses
als unbegruͤndet verworfen, und
Rekurtent in die Kosten dleser Instanj
verurthellt.
77. Eioil Senat.
Den 15. 13. 35 Junl wurde in
der Appellatlonsfache:
1. von dem Cloll-Senate des Gerichtshofs
zu Täbingen zolschen Anne Schmid,
ocn Vkhringen, nun verehelichten Bilger
zu Sigmarswangen, Klägerin, Apvellaniln,
Wieder-Appellaniln, und Anbreas
Wegenast zu Holzbausen, Beklatzdten,
Appellaten, Wieder Aopellaten, P#
vat-Genugthunag und Kindes-Ernährung
betreffend;
2. von dem Cioll-Senute des Gerschtshefs
zu Ulm zwischen Josepb Burkhard #u
Rageusted, Obecamts Wangen, Klé,