Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

ger,  Appeklanken,  und  Alois  Rommel
  und  Consorten  daselbst,  Beklagten,
Aopellaten,  Entschädigung  betreffend,  und

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J.  von  demselben  Gerichtsbefe#zolschen-Kaver

  Bärawig  zu  Teitnang,  Beklagten,
  Appellaren,  nan  Appellanten,  und
Michael  Dhrler,  jetzt  dessen  Mosse-Curatel
  zu  Saulgau,  Klägerin,  Appellam#n,
jedt  Appellotin,
betreffend,

die  Berufung  je  (1—3)  wegen  Vers
s##mung  der  Merhfrist  zu  Elureichung.
der  Beschwerdenschrift  von  Amts  wegen
fuͤr  derlassen  erklaͤrt.

Den  1.  Junis  wurden:

4.  hn  der  Appellationssache  von  dem  Cloil-=Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen
zwischen  Jung  Jocob  Luithard  zu  Bllékenfeld,
  Beklagten,  Appellanten,  Wleder-Appellanten,
  und  Alt  Michael  Lalble
daselbst,  Kläger,  Appellaten,  Wieder-Agppellaten,
  Entschädigung  betreffend,  die
Erkenntnisse  voriger  Instanzen  vom  :7.
Novbr.  1817  und  5.  Novbr.  1819  unter
  Vergleichung  sämtlicher  Drozeß-Kosten,
  abgeändert.

Den  4.  Juni  wurde:

eine  Schaldforderung.

Appellatin,  den  gemelnschaftlichen  Zehm
ten  am  letzteren  Orte  betreffend,  das  den
4.  Juli  13z0  erbffnete  Urthell  erster  Instanz
  unter  Vergleichung  der  Kosten,  abgeündert.


Den  8.  Juni  wurde:

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  Eirn

Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ellwangen
zw#schen  Wilhelm  Rühle  zu  Hürben,  Beklagten,
  Appellaten,  nun  Appellanten,
und  der  Anne  Barbare  bindenmann  daselbst,
  Klägerln,  Appellamin,  jest  Appellotin,
  Kindes-Ernährung  und  Kosten-Ersatz
  betreffend,  das  am  33.  Octbr.
1820  ausgesprechene  Erkenntniß,  unter
Vergleichung  der  Kosten  dleser  Instant,
bestätigt.
Den  15.  Juni  wurde:

7.  in  der  Aopellatlonssache  von  dem  Ciolll

5.  in  der  Appellatlons  sache  ven  demselben.

Gerlchtshofe  zwischen  der  Gutsberrschaft
von  Hlerlingen,  Klägerin,  Appellamin,
und  der  von  Wachendorf,

Senate  des  Gerlchtshofs  zu  Eßlingen
wwischen  Marle  Agnes,  geb.  Mühleisen,
zu  Renningen,  Klägerin,  Appellantin,
Wleder-Appellantin,  und  ihrem  abgeschledenen
  Ehemann,  Handelsmann  Hérlin
daselbst.,  Heirathgut  betreffend,  das  In
voriger  Instanz  umer  dem  :4.  Mal
1870  gefällte  Erkenminlß,  unter  Verglelchung
  der  Kesten,  abgeändert;  sodann

6.  In  der  Apvpellatlonslache  zwischen  densel-Beklagten,



ben  Portheien,  Allmente  betreffend,  das-Erkenntniß
  vom  24.  Mal  1820  unter