Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

amtlichen Untersuchung, so wie wegen 
versuchten Ausbruchs aus dem Gefaͤng- 
nisse, neben dem Ersatze des Schadens 
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu 
zehenmonotllcher Zuchthausstrafe mis 
Willkomm, und nachberiger Einsper- 
rung in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu 
erprobter Besserung, jedoch wenigstens- 
auf die Dauer von fünf Monaten. 
Am 37. Juni wurde: 
18. der zu Ludwigsburg in Untersuchung 
gekommenen Sophle Schenk, von. 
Scheppach, Oberamts Weinsberg, we- 
tgen wlederholten Dlebstahls und wegen 
Betrugs, dann wegen Unzucht in den 
Residenzstädten, Vaglrens und wieder- 
bolten Entlaufens aus mehreren Dlen- 
sten, auch Lügens, neben Zuscheidung 
ihrer Arrest= Azungs= und : der Un- 
tersuchungs -Kosten, auch Ersatz des 
Schadens, und neben Auswelsung aus 
den Ressdenzstädten Stuttgart und Lud- 
wlgsburg elne sechsmonatliche Zucht- 
hausstrafe und nachberige Einsperrung 
in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu er- 
probier Besserung, wenigstens aber auf 
die Dauer von drei Monaten zuer- 
kannt. 
Am 16. Juni wurden verur- 
thellt: 
19. Franz. Thomas Henne, von Bachenau, 
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Oberamts Neckarsulm, welcher fchon fruͤ- 
ber wegen Raubs zu lebenslänglicher 
Festungsstrafe verurtheilt worden ist, 
wegen Emweichung vom Straf-Platze, 
Wildersetzlichkele gegen seinen Escortanten 
mit thätlicher Mißtzhandlung desselben, 
und wegen Scortarlen zu drelßig 
Stockstreichen und zum Ersatze der 
Arrest= und Untersuchungs= Kosten; 
20. der zu Ludwigsburg in Untersuchung 
gekommene Frledrich Assamus, von 
Kleinbomwar, Oberamts Marbach, we- 
gen zweier ausgezelchneter Dlebstähle, 
wovon der eine groß ist, und deren er 
für überwlesen angenommen wurde, ne- 
ben dem Ersatze des Schadens und Be- 
zahlung selner Haft= und Untersuchungs- 
Kosten zu viermonatllcher Festungs- 
Arbeit; 
a#u. Andreas Fink, von Oetisheim, Ober- 
à2. Catharine Schäfer, 
amts Maulbronn, wegen mehrerer Dleb- 
stähle, worunter eln großer und qualls- 
eirter ist, und wegen Vagirens, neben. 
Bezahlung sämtlicher Arrest- Azungs- 
und Untersuchungs Kosten und Ersetz 
ves Schadens zu elnjähriger Fe- 
stungsstrafe. 
Am 36. Juni wurden verur- 
theilt: 
von Rulih, 
Amts-Oberamts Stungort, wegen greßen 
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