Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Uneersuchung-Kosten aber noch ausge- Am :½. Junl wurden verur- 
sebt worden. tbeilt: 
10. der zu Bolingen in Untersuchung ge- 
Am 18. Juni wurde: 
7. Bubars Weber, von Holzelfingen, commene Esnst Ronb, Schmid von 
Oberamts Reutlingen, wegen eingestan- Haribausen, Hohenjollern · Sigmarlngi- 
« « scher Herrschaft, wegen wlederholten Dieb- 
denen intestuosen Ebebruchs unter Ver- 
werfung ibres unmotivirten Widerrufs 
neben der Verbladlichkeit zum Ersatze 
stahls, in Betracht, daß er wegen des 
gleichen Vergebens schon drelmal pein- 
lich bestraft worden ist, neben der Ver- 
br#tr thorheenes mann " st bindlichkelt zu Erstattung seiner Verhast- 
7 und sämtlicher Untersuchungs Kosten zu 
8. Johann Christlan Adrlon Schlosser von einer zebenmonatlichen Zuchthaus, 
Alvirspach, Oberamts Oberndorf, wegen strafe mit Abschled; 
hreßen und ausgezelchneten Diebstohle „##„. Jehannes Kehrer, Taglöhnee von 
unter Berückstchilgung der vorllegenden eustnau, Oberamte Täöbingen, wegen 
mildernden Umstände zu drei und ein- mehrerer der Boum-Cultur besonders 
balbmonatlicher Zuchihausstrafe, so schaͤdlichen Wald-Excesse, in Betracht, 
wie zu Erstattung der Untersuchungs- daß er wegen aͤhnlicher Vergeben, so wile 
Kosten verurihellt. wegen Diebstahls schon wiederholt und 
Am 3#. Junl ist: bisher ohne Erfolg gestraft worden ist, 
9. der zu Reutlingen in Untersuchung ge- neben dem Ersat der Untersachungs- 
kommene Jekob Plankenborn, von Kosten zu zwelmonatlicher ZJucht- 
Upflagßen, Oberamts Urach, wegen ein- bous-Strafe und zu nachheriger wenig- 
bekannter dreier zwar kleiner jedoch aus- stens zwelmonatlicher Einschllehung 
gezelchneten Dlebstäble neben der Ver- in eln Zwangs Arbelshaus. 
bindlichkelt zum Schadens Ersatze und An demselben Tage wurde: 
zu Erstattung seiner Arrest= Azungs= 12. der Stedipfleger Ries zu Herren- 
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten mit berg wegen mehrfacher Geschenk An- 
vblermonatlicher Festungs-Arbelis, nahmen, worunter eine kurch verletzte 
Krafe belegt worden. Dlenst, Plcht erschwert ist, sodann
	        
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