Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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gen  kleinen  einfachen  und  restituirten,  Gottlieb  Braun,  von  Langenbeutingen,
aber  fuͤnften  Diebstahls  zu  einer  Ein-  wegen  wiederholt  begangenen  Ehebruchs,
und  einbalbjährigen  Festangs-Ar-  unter  Beruͤcksichtigung  der  fuͤr  das  fruͤ-beltsstrafe,
  so  wie  zu  elner  Rerlusion  in  bere  Ehebruchs-Vergehen  von  einer  auseinem
  Zwangs=  Arbeitshause  ble  zu  ere  wärtigen  Behbrde  erkonnten  Strofe,  neprobter
  Besserung  und  wenigstens  auf  ben  Bezohlung  der  Hälfte  der  Unterfudie
  Dauer  von  neun  Monaten  verr  chungs=  Kosten  zu  einer  Festungsstrafe
urtbeilt.  von  vier  Monaten  verurthellt.

An  demselben  Tage  wurde:

2.  In  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Heidenheim
  verhandelten  Untersuchungssache
gegen  Melchior  Steegmayer,  von
Herbrechtingen,  erkannt,  daß  derselbe
wegen  Fälschung  einer  bffentlichen  Urkunde
  und  wegen  gegen  das  Oberamt
Heidenheim  vorzebrachter  falscher  Anschuldlgungen,
  se  wie  wegen  eines  begangenen
  weilteren  Scortations-Wergehens

An  demselben  Tage  wurde:

4.  auf  dle  von  dem  Oberamtsgerichte
Schornderf  geführte  Untersuchung  gegen
Jacob  Hottmann,  von  Weiler,  Oberamtsgerichts
  Scherndorf,  well  derselbe
gegen  das  bel  seiner  Arrestrelaration  ihm
abgenommene  Versprechen  lange  Zelt
von  Haus  sich  entfernt  hat,  ein  Zusatz
von  acht  Tagen  zu  der  gegen  ihn  unterm
  :6.  August  1820  erkannten  oler:
neben  Bezahlung  der  Arrest=  Azungs=  menatlichen  Festungsstrase  erkannt,  und
und  Untersuchungs-Kosten,  über  dle  ihm  derselbe  zum  Ersatze  der  Kosten  verurdurch
  Erkenniniß  des  Criminal-Senats  theilt.
des  Gerichtshofs  fuͤr  den  Neckar-Kreils
vom  23.  Januar  dieses  Jahres  zuerkannte
sechemonatliche  Festungsstrafe  und  dreimenetliche
  Reclusion  in  einem  Zwangs-  che  gegen  Caiharine  May,  don  Apfel-Arbeltsbause,
  noch  zu  elner  weiteren  Fe-  bach,  Oberamts  Mergeniheim,  ein  gegen
stangsstrafe  von  sechs  Wochen  iu  ver-  ste  vorgebrachter  Dlebstahls=  Bezächt  als
urbhellen  sey.  merwiesen  beruhen  gelassen,  und  sle  ws-An

  demselben  Tage  wurde:  gen  mehrerer  anderer  von  der  Instanz

5.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Oeb-  entbunden,  dagegen  aber  dieselbe  wegen

ringen  gefährte  Umtersuchung  Jehann  Dlebstahls-Werpehlung  und  wissentlicher

Am  7.  Junl  wurde:
5.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Mergentheim
  verhandelten  Untersuchungesee