Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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2.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  Kaufmann  Walter  Jagenberg  in  Cöln  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Konsul  der
Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  daselbst  ertheilt  worden.

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  II.  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  Deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1888“
ist  erschienen.  .
Berlin,  den  18.  Juli  1888.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Bekanntmachung.

Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  vom  5.  d.  Mts.  beschlossen:
die  Anweisung  zur  Ausführung  des  Vereinsgzollgesetzes,

das  Begleitschein-Regulativ,

das  Niederlage-Regulativ,

das  Eisenbahn-Zollregulativ,

das  Post-Zollregulativ,

die  Ausführungsvorschriften  zu  dem  Gesetz  wegen  Erhebung  der  Brausteuer  vom  31.  Mai  1872,

die  Ausführungsvorschriften,  betreffend  das  Gesetz  über  die  Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz,

den  Nachtrag  zu  den  Ausführungsbestimmungen,  betreffend  das  Tabacksteuergesetz  vom  16.  Juli

1879,  und

die  Zusammenstellung  der  Abänderungen  und  Nachträge:

a)  zu  dem  Regulativ  für  Privattransitlager  von  Bau=  und  Nutzholz  ohne  Mitverschluß  der
Zollbehörde  vom  24.  Mai  1880,

b)  zu  den  Bestimmungen,  betreffend  Erleichterungen  in  den  Abfertigungsformen  für  in  Flößen
eingehendes  Bau-  und  Nutzholz  vom  24.  Mai  1880,

J0)  zu  dem  Regulativ  für  Privattransitlager  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten
Waaren  (Getreide  2c.)  vom  13.  Mai  1880,  ·

d)  zu  dem  Regulativ,  betreffend  die  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von
Mühlenfabrikaten,  vom  27.  Juni  1882,

in  der  nachstehend')  ersichtlichen  Fassung  zu  genehmigen.  Die  obigen  Regulative  2c.  treten  vom

1.  Oktober  d.  J.  ab  an  die  Stelle  der  zur  Zeit  bestehenden  Vorschriften.

Berlin,  den  18.  Juli  1888.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Jacobi.

 

So  „SO

 

Errichtung  von  Zuckersteuerstellen.

(5.  2  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche
Reich  von  1888  Seite  267  ff.)
½1  Im  Königreich  Sachsen.
In  den  Rübenzuckerfabriken  zu  Döbeln  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Freiberg  und  zu  Löbau
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Bautzen,  sowie  in  der  Zuckerraffinerie  der  Gebrüder  Langelütje  zu
Cöln  bei  Meißen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Meißen  sind  Zuckersteuerstellen,  errichtet  worden,  deren

 

o)  Die  unter  1  bis  3  aufgeführten  Regulative  2c.  sind  in  der  Beilage  abgedruckt;  die  Regulative  2c.  Nr.  4  bis  9  werden.
in  den  nächsten  Nummern  nachfolgen.  -  Die  Redaktion.