Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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ber  Jo  jurien  gegen  dffentliche  im  Dienste
bearisfene  Beamte,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatze  seiner  Verbaft=  und
mtlicher  Untersuchungs-Kosten,  zu  olermonatlicher
  Festungs-Arbeltsstrafe,
und  nachheriger  wenigstens  dreimonat--licher
  Eioschließung  in  ein  Zwangs-  Arbeitshaus;


.  Gottlieb  Ralth,  von  Kalh,  Oberamn###s

Herrenberg,  wegen  wiederbelter  Dieb-Ktahls-Vergehen,
  neben  der  Werbladlichkelt
  zum  Ersate  den  Schadens,  so  wie
der  Verhaft=  und  Untersuchungs-Kosten,
zu  neunmongtlicher  Festungs=  Arbeltestrafe,
  unter  Vorbehalt  eines  Strafzulatzer
  für  den  Fall,  daoß  durch  die
angcordneten  welteren  Nachforschungen
eine  erhdhie  Strafbarkelt  erhoben  werden
sollie.

An  demselben  Tage  ist  ferner:

5.  auf  die  zu  Reullingen  stattgehabte  Untersuchung

  der  dortige  Oberamts  =  Aktuar
August  Friedrich  Hartranft,  von  Böblingen,
  wegen  fortgesebter  zu  einer  bedeutenden
  Summe  angewachsener  Unterschlagung
  Iffentlicher,  selner  omitlichen
Verwahrung  anvertrauter  Gelder,  und
der  zu  diesem  Zwecke  verübten  Fälschung
der  ven  ihm  gefertigten  Tar-Berzelchnisse,
  welcher  Vergehen  derselbe  für  überführt
  angenommen  wurde,  darn  wegen

7.

des  fu  Anfang  der  Untersachung  gemachten

  Versuchs,  den  mit  gel.  chenem
Gelde  heimlich  geleiste:en  ibeilweisen  Ersatz,

  beiruͤglih  fuͤr  elnen  aͤliern  Kossen-Vorrath
  auszugeben,  nebsa  Entse  zung
von  seinem  Amte,  und  Unféhigkelte-Erkláruns
  zu  jeder  hffe  #lichen
Anst-llung,  zu  zweljähriger  Festungsstrafe
  mit  angemessener  Beschäfelgung,
und  zum  Ersaotze  des  Unterschlatzenen,  #
wie  zu  Erstotlung  seiner  Arrest-Azungsund
  smilicher  Untersuchunge-Kosten  verurtheilt
  worken.

Am  9.  Jull  wurde:

.  auf  die  zu  Tuttlingen  stattgehabte  Uatersuchung

  zwar  der  gegen  die  Wie#twe
Anna  Maria  Wenger,  von  Gunalugen,
erhebene  Verdacht  eines  verübten  oder
wenigstens  verschuldeten  Kin  mords  als
unerwlesen  für  beruhend  erkannt,  dieselbe
jedoch  wegen  ECbebruchs,  mebrfacher
Unzucht-Verachen,  Verlugnung  ihrer
Schwangerschaft,  bülflofer  Geburt  und
WVerbergung  Ires  mil  Ted  abgegangenen
Kindes,  zu  ein  jäbriger  Zuchtbausstrafe
  und  zum  Ersatz  ihrer  Verhaft-  so
wie  sämtlicher  Untersuchungs  Kesten  verurthellt.

Am  13.  Juli  ist:

Johanna  Abt,  von  Alt  -Oberndo#f:
Oberämis  Oberndorf,  wegen  wiederholten