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neben der Verbindlichkeit zu Erstattung blnats, noch gehbeig constatirt wecden
lihrer Verhaft und Untersuchungs-Kosten sollte, ein Strafzusatz vorbchalten.
zu sechemonatlicher Zwangs-Arbelts- Am 3o. Jul ist:
hausstrafe verurtheilt worden. 18. auf die vor dem Oberamtsgerichte Tutt-Am
27. Jull wurde: lingen stattgehabte Untersuchung:
16. Dorothea Krumm, von Ohmenhausen, a) Alols Veeser, von Alrheim, Ober-Oberamts
Reutlingen, wegen fünften Sceor- amts Spalchingen, wegen mehrerer
tatlons-Vergebens zu olermonatlicher wiederholten, zum Theil in Genossen-Juchthausstrafe
und zu Bezahlung der schaft verübren und ousgezelchneten
Hälftigen Untersuchungs-Kosten; Dlebstähle, neben der in Abslcht auf
17. Anna Maria Vogler, von Tuttlin- das gemeinschaftlich Gestehlene solldagen,
wegen eines wlederholten und aus- rischen Verbindlichkeit zum Ersotz des
gezeichneten Diebstobls,, sodann wegen verursachten Schadens, so wie zu Erwederholten
Vagirens, Annahme eines stattung seiner Verhaft= und der hälf,
felschen Ramens und Führung elnes fal- tigen Untersuchungs-Kosten, mit sleschen
Heimoahhschelns, endlich wegen fert- ben und einhalbmonatlicher Fegesetzter
Luͤgen vor Gericht, neben der stungs-Arbeitsstrafe;
Verbindlichkeit zum Ersatz des Gestohle- b) Melchlor Veeser, von Aleheim, we,
nen und zu Erstattung ihrer Verhaft-und gen zweler In Genossenschaft verübten
der Untersuchungs-Kosten zu sieben- und ausgejelchneten Diebstéhle, auch
monatlicher Zuchthausstrafe und nach- wiederholter Srortatlson , neben folldsberlger
wenigstens oiermonatlicher rischer Verbindlichkeit zum Schoadens
Einschließung in ein Zwangs-Arbeits- Ersatz, so wie zu Erstattung selner
haus verurtheilt, auch zugleich für den. Perhaft= und der bälftigen Untersi
Fall, daß der Thatbestand der von der chungs-Kosten, mit slebenmonetli-Inqulsitin
einbekangten weiteren Diet- cher Festungs = Arbeltsstrafe belegt
stähle, se wie das Vergehen des Concu- worden. «
2.)ClollSeI-at.»
Am 3. Juli wurde: gerichte zu Urach nallhen deer Gemee
. in ver. Mivussache von dem Oberamus iu Ebningsen, Bekln Aulo,, vun Anzin,