Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

elne neu aufgenammene Buͤrgerin mit 
16 kr. zu bezahlen hat. 
B. Die Kameral-Beamten haben nachsle- 
bende Gesälle unmittelbar zu erheben, 
und zu verrechnen: 
1) Die jährlichen Abgaben von Schild- 
wirthen, Gastgebern, Tralteurs und 
Bierbrauern, welche nach drel Classen, 
in :, 3, 3 fl. und von beständigen 
Gassenwirihen, welche ebenfalls nach 
drei Classen In (5 kr., 30 kt. und 
fl. bestehen. So lang jedoch beson- 
dere Umgelds= Erhebungs= Beamte 
aufgestellt Kad, Haben dlese den un- 
mistelberen Einzug bieser Abgaben ge- 
gen # kr. vom Gulden Einzugs-Gebähr 
zu beforgen. 
a) Die jöbrliche Gebähr mir # fl. von 
jedem Schutz juden ; 
3) die Gebuͤhren von herrschaftlichen 
Dienst-Ersetzungen mit 36% kr., „, = 
bio 3 fl. 
4) Die Gebühren von herrschaftlichen 
Zchund--Verleihungen mit 3 kr. von 
# Schfl. Bestamfröchte, welche von 
den Beständern zu bezehlen nd; 
5) bie ouf weltere Verordnung, die Ab- 
tzabe mit : Drocent von Erbschaften 
und Vermächtuissen, wesche von Sel- 
cten= Verwardien vom dritten und ent- 
lesntern. Grade 5 und an ganz stemde 
Dersonen fallen; zu welchem Emde die 
Deil= und Walsengerichte jedesmal 
dem Kamerakamte dle erforderlichen Ur- 
kunden mlizmheilen haben. 
6) Dle jährlichen Belträge der Amts- 
Pflegkassen, wegen der Gemelnde- 
Feucht-Worräthe; 
5) den Zusatz bei Geldstrafen wegen 
flelschlicher Vergehen; 
#6#) die Constskatlonen des Gewinns aus 
verbotenem Einsetzen in eine Zahlen= 
botterke. 
C. Die Oberamtleute haben unmittelbar 
einzuziehen, und mit den Sportel-Gel- 
dern dem Kamerdlamt zür Verrech- 
nung zu übergeben: 
1) Dle Gebühren von Commun-Dienst- 
Ersetzungen mit wenlgstens 15 kr. für 
jeden Fallj; 
à) die Abgaben von den Handwerks- 
Zunftladen. 
D. Die Oberamts Richter haben in Am 
sehung der Vermächtulsst, welche die 
Waisenhäuser durch Testmmente erhal- 
ten, dafür zu sorgen, daß von den Wal# 
sen= Gerichten das Legat an einen der 
Erben verwiesen, und demselben dle 
unverweilte Ausbezehlung aufgegeben, 
auch dem Wulsenhaus-Psegamte hle- 
von Nachricht ertheilt werde 
I. Die Dekanat, Aemter haben nach el-
	        
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