Object: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

so wie uͤberbaupt alle, welche sich zum 
Wetirennen in Cannstadt einsinden wollen, 
mit einem Zeugniß über die Abkunft ihrer 
Merde zu versehen. 
Der erste Rennprels besteht in einer 
Medoille und 30 Dukaten. 
Der zweite in elner Medgille und 
#z0 Dukaten. 
Der dritte in einer Medeille und 
ro Dukaten. 
Endlich wird zu Erböhung des allgs- 
meinern Interesse bei dem landwirthschaft- 
kichen Feste auch die Vorkehrung getreffen 
werden, daß die bei dem landwirthschaftli- 
ch n Vereine und Instltute vorgekommenen, 
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der Sffentllchen Aufmerksamkest würdigen 
Natm= und Kunst-Produkte zur Schau 
gestellt werden; wer daher irgend ein der- 
sleichen Produkt- bffentlich bekannt machen 
wlll, wird hledurch eingeladen, entweder 
am 2y7. September Nachmittags sich damit 
iu Cannstadt einzusienden, oder dasselbe vor 
Ende Augusts an die Central-Stelle des 
landwirthschaftlichen Vereins, mit schrift- 
licher Angabe der sich auszeichnenden El- 
genthümlichkeiten, so wie der Anwendung, 
einzusenden. 
Stuttgart den 7. Februar 3831. 
v. Otto.