sels und solcher Versendungen, wofuͤr das
Postporto seither von den Koͤnlgl. Kassen
der Postkasse verguͤtet worden ist, der Posten
fortwährend wie blsher sich zu bedienen,
und dieses auch bei ihrem amtlichen Brlefwechsel
unter sich und ihren gegenseitigen
Versendungen in Sachen der Partien,
von welchen das Postporto zu erstatten ist,
ju beobachten.
Dagegen koͤnnen
K.
zum Behufe des übrigen bffentlichen
und Prloatverkehrs im Innern des Königrelchs
nach allen Richtüngen gehende, reitende
und fahrende Boten sich hin und her
begeben.
Dieselben dürfen jedoch unterwegs keine
Merde wechseln, Rothfälle, z. B. bei dem
Erkranken elnes Oferdes und Vorspannen,
ausgenommen.
Auf denjenigen Straßen, wo kein regelmäßiger
Postenlauf besteht, findet in Anshung
der durch die bLandboten und Fuhrleute
zu versendenden Gegensténde keine
Beschränkung statr, und eben so ist auch
jeder Bote, oder Fuhrmann, der von einem
Drt ausgeht wo sich keine Post befindet,
Belefe und Effekien ohne Unterschied, sowohl
für seinen · Bestimmungsort, wenn
70
glelch daselbst ein Post-Amt aufgestellt
waͤre, als auch für die an seinem Weg
oder im Umkreise selnes Bestimmungsorts
Lliegenden Ortschaften. In sofern in dlesen
die Post kelme Briefe oder Pakete abgibt,
zu übernehmen und daselbst abzugeben berechtigt.
Wenn hingegen belde Orte, für deren
wechselseltigen Verkehr ein Bote oder ein
ordlnäres Fuhrwerk aufgestellt ist, durch
elne Post in Verbindung stehen, so treten
für diesen Fall folgende Beschränkungen
ein:
1.) In Hinsicht auf die zu versendenden
Pakete und andere Effekten haben sich
die Landboten und Güter-Fuhrleute
nach dem, als Beilage hier beigedruckten
Verzelchnisse zu achten, worin die Gegenstände
genauer bezeichnet sind, deen
Versendung der Post ausschlleßlich
vorbehalten ist, so wie diejenigen,
zu deren Uebernahme die Post ucht
angehalten werden kann, und endllch
solche, welche nach der Willkühr des
Aufgebers durch die Post oder durch
Boten oder Land-Fuhrleute versendet
werden können.
In Ansehung derjenigen Effekten,
welche bei einem Gewlchte von mehr