Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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zahlung  von  3  der  Untersuchungs--Kosten,
  zu  sechsmonatlicher  F  stungsstrafe;


c)  Joehannes  Rösch,  Schuster  -Geselle
zu  Aldlingen,  wegen  Erpressung,  neben
Ersatz  des  Schadens  und  Beloblung
von  3  der  Untersuchungs-Kosten,  zu
oiermonatlicher  Festungsstrafe.

6.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Marbach
  geführte  Untersuchung:

a)  Anne  Rosine,  Ebefrau  des  Gottfried
Elbe,  Käfers  zu  Großbotlwar,  wegen
mit  Blutschonde  verbundenen  Ehebruchs,
neben  Bezahlung  der  Hälste  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  sechsmonatlicher
  Jachthausstrafe;

b)  Gottlieb  Elbe,  von  Sershelm,  Oberamts
  Valhingen,  wegen  des  gleichen
Vergehens,  neben  Bezablung  der  Hälfte
  der  Untersuchungs-Kosten  zu  sechsmonatlllcher
  Festungsstrafe;

7.  cuf  die  von  dem  Criminalamte  Stuttgart

  gefährte  Untersuchung:

a)  Job-  Cbrist.  Schumacher,  von  Ober-Es##ngen,
  Oberamis  Eßliagen,  wegen
vieler  fortgesetter,  in  verabredeter  Oemeinschaft
  mit  Michael  Mbaner  veruͤbter,
  mit  noch  welterer  Eigenhums-Beschsdlgung
  verbundener  Diebstihle  und
Olebstahls-Versuche,  wesche  als  wiederholte
  zu  betrachten  sind;  ferner  wegen

wlederholten  Bertelns  und  Vegirens,  ju
einjährlger  Zuchthausstrase  ul
einem  seiner  körperlichen  Beschaffenhek
engemessenen  Willkomm;

b)  Michsel  Mdsner,  ven  Feuerbach,
Oberamts  Sruttgort,  wezen  der  mit
Schumacher  veräoten  Dielstahle  und
Diebstähls-Versuche,  auch  zweler  welee,
rer  kleiner  Diebstähle,  weven  der  eine
ausgezeichnet  ist,  sodann  wegen  Betielnt
und  Vaglrens,  zu  zehenmonatllcher
Zuchehausstrase  mit  einem  selner  #eb
bes  Beschaffenhelt  angemessenen  Wille
kumm.

Dabel  wurde  den  belden  Verurihell
ten  der  Schadens-Ersatz  unter  solldart
scher  Haftung  und  dle  Hälfte  der  Unter
suchungs-,  auch  Jedem  seine  Arrest=  und
Azungs-Kosten  zugeschleden.

An  demselben  Tage  wurde:

3.  Johann  Alerander  Zalger,  von  Kultt

lingen,  Oberamts  Maulbronn,  wegens
wiederhelter  forrgesetzter  Mißbendlungen
seines  Vaters,  und  grober,  zum  Dell
unter  erschwerenden  Umständen  gegen
dlesen  ausgestoßener  Schimpfreden,  fer
ner  wegen  Holz=  und  Funddlek#abls,
Wald  Erresses,  und  elgenmächilger  Selbst
bülfe,  neben  Verurthellung  in  saͤmilicht
Untersuchungs--Kosten  mit  fuͤnfzebenmonatlicher
  Zuchthausstrafe  belegt.