Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

wlederholten Vagirens und Bettelns, 
auch klelnen und ersetzten Diebstebls, 
neben Verfällung in sämtliche Unkerfu- 
chungs= Kosten zu elner Einsperrung in 
dem Zwangs-Arbeltshause zu Ulm bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von sechs Monaten; 
zuglelch wurde verfügt, daß Hommel 
nach seiner Freilassung unter strenge orts- 
polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. 
Am 27. August wurden verur: 
tbeilt: 
16. der bel dem Oberamtsgerichte Waldsee 
in Untersuchung gekommene Ludwigtg 
Wlesisger, von Peterwardeln, wegen 
Befrelung zweler Criminal-Gefangenen 
und Miturheberschaft an einem Pferde- 
Diebstahl, über die gegen ihn unterm 
16. August 1819 (Staats= und Regle= 
rungs-Blatt von „919, S. 71) er- 
kannte Strafe, neben Verfällung in den 
Kesten= und Schadens-Ersatz, zu einer 
western Festungs-Arbellsstrase von neun 
Monaten und dreißig Stockstrei- 
chen; 
17. Tobias Schaz, von Bejnau, welcher 
bel dem Oberamtsgerichte Tettnang in 
Untersachung kam, wegen elnes Kicchen- 
Diebstabls und drel theils ausgesechlue- 
ter, th###ls durch Einstelgen erschmerter 
und greßer Diebstshle, welche dessen 
140 
zwelten Ruͤckfall in dleses Verbrichen 
begründen, neben dem Kosicn= und 
Sche#dens = Ersatz zu ein= und el#- 
balbjähriger Zuchchausstrafe zo Ger, 
tesjell, mie Willkomm und Abschich, 
und nachheriger Einsperrung in en 
8Swangs-Arbeleshaus bis zu erpeebe 
Besserung, wenigstens aber ouf neus 
Mongte. 
Am Jo. August ist: 
13. gegen die bei dem Oberamtgerlcht 
Ulmm in Untersuchung gekommene Bes- 
bara Weller, von Ulm, wegen nichen 
bolter Landstrescherel, neben Zuscheld#z 
der Untersuchungs-Kosten, Einspem#urez 
in das Zwangs-Arbeltehaus daselbg ka 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf vier Monate erkannt wordev. 
An demselben Tage wurden der 
urtheilt: 
19. auf die von dem Oberamtsgerichte Bi 
berach gefährte Untersuchung: 
a) Apollonka Gröber, von Wibllagen 
wegen elnes in Gemeinschaft verübten 
qualistcirten Diebstabls, welcher deren 
drititen Rückfall in dieses Verbreches 
begrändek, so wie wegen wiederbolte 
kondstreicherel zu ein jriger Sucht 
hausstrafe zu Lud###geburg, nebst Wil- 
komm, und Abschied, und nachberbeer 
Einsperrung in elnem Zwands-Arbeit-
	        
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