Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

An 8. September wurde: 
4. gegen die zu Stuttgart in Untersuchung 
gekommene dulse Baorbara Currle, von 
Uhlbach, Oberamts Cannstadt, wegen 
drirten, zum Thell ausgezeichneten Dleb- 
stahls, mehrorer, zum Dbell ausgezelch- 
neter Beträgerelen, bügen vor Gericht, 
und Unzucht in der Restdengstadt, neben 
dem Ersotze der Arrest-Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten, auch Vergütung 
des Schadens eine zehenmonatliche 
Zuchthausstrafe und nachherige Einsper- 
rung in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu 
erprob:er Besserung, wenigstens aber auf 
füaf Menate, erkannt. 
Am 1½. September wurde: 
5. der Varbara Siglin, von Horrheim, 
Oberamts Valhingen, wegen Diebstohls, 
Verbeimlichung ihrer Schwangerschaft 
und unverschämten Betragens ver Ge- 
richt zu der am 16. Juni d. J. gegen sie 
ausgesprochenen slebenmonatlichen Zucht- 
bausstrafe (Staats= und Reglerungs= 
Blatt S. 512) eln Zusatz von einem 
Monate nebst Abschied zuerkannt. 
An demselben Tage wurde: 
6. Jakob Friedrich keibfried, Mezger 
von Döffingen, Oberamts Bbblingen, 
wegen thätlicher, mit Mißhandlung ver- 
bundener Widersevtzlichkeit, und Injurien 
cegen die Obrigkeit, neben der Verbind= 
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lichkelt zu Erstattung seiner Haft= s 
wie der Untersuchungs-Kosten mit oler- 
monatlicher Festungsstrafe belegt. 
Am 15. September wurden ver 
urtbellt: 
7. Georg Friedrich Lauterwasser, von 
Rielingshausen, Oberamts Marboch, we: 
gen mittelst vor Gericht vorgebrachter 
düge versuchten Betrugs, neben Bezah-= 
lung von z der Untersuchungs-Kosten zu 
fünfmonatllcher Zuchtbausstrafe; 
6. August Bochart, Handlungs-Lehrling 
von Hellbronn, wegen forkgesetzter aus- 
gezelchneter, zum Thell großer Dlebstäßle, 
neben der Verbindlichkeit zum Ersatze 
des Schadens und zur Bezahlung seluer 
Arrest-Azungs= und Untersuchungs-Ko- 
sten zu zwanzlgmonatlicher Festungs- 
strafe; » 
9. Johann Andreas Kenner, von Krum- 
menacker, Oberamis Eßlingen, wegen un- 
zuͤchtiger, mit Zwang verbundener Beta- 
stungen selner Stieftochter, neben Be- 
zahlung der Untersuchungs-Kosten zu 
elnjäbriger ZuchthausKtlrafe. 
Am 18. September wurde: 
2°. der vormalige Börgermelster Jakob 
Klalber, von Scheppach, Oberamts 
Weinsberg, wegen aus Fahrlößigkeit se- 
sedten Kossen-Reste zu Bekleidung eines 
verrechnenden Amtes für unföhls er- 
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