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1. Cilminal-Senat des Köhnigl. Ober-Teilbunals.
Straf-Erkenntniß.
In der Rekurssache gegen den Schullehrer
Gall zu Dennach ist das von dem
Criminal-Senat den Königl. Gerschtsbofs
in Tübingen unterm 33. März v. J. gefällte
(in das Staats = und Reglerungs-=Blatt
S. 315 elngerückte) Straf-Erkenntnlß
den 16. Der. v. J. abgeändert und
der gegen den angeschuldlgten erhobene Bezücht
unzächilger Betostungen der ihm anvertrauten
Schülerinnen, so wie elnes näch!tlichen
Zawandels und wirklicher Unzuchts-WVersuche
bei einigen erwachsenen ledigen
Welbspersonen als unerwlesen und bezlebung#weise
verjährk, beruhen gelassen, ücksichtlich
elner welteren Anschuldigung der
letztern Art aber Rekurrent vbllig frel gesprochen
und derselbe nur wegen des bel
elnem der Anschuldigungs-Punkte ihm zur
Last zu legenden unanständigen Benehmens##
mit einer Geldbuße von zwel klelgen Fcveln
belegt, übrigens zum Ersas der veranlaßten
Kosten beider Instanzen für verbunden
erklärt worden.
Stutigart den 9. Nevember 1821.
Mojer.
B.) Des Departements des Innern!
1. des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, den ersten Lehr-NKurs bei der Thier-Arzuel-Schule zu Stuttgert betregens.
Bel der Königl. Thier-Arznel-Schule
zu Stuttgert findet für das Schul= Jahr
von 1824 bis 1823 felgender Unterrichts-Plan
statt:
Med. Dr. Stebhblin glebt die zu Verständlgung
des Lehr-Kurses erferderlichs
öhostkallsche Elnleltung, selgt, nach vergetragener
Knochenlehte, unterstätzt vom Wund-Art
Bopp, die far den Thier- Arzt
wichtigern weichen Theile der nuͤtzlichen
Haus-Thiere, setzt blemit in Verbindung
dle Darstellung der Werrichtungen derselben
und glebe dann elne jusammenbängende
Uebersicht sowohl lia Bezilehung auf gesunden
als abweichenden Zustand; pecktische
Anleitung zur Kenntniß der dem ausübenden
Thierarzt nbthigen Pflanzen w'rd
er während der Semmet-Monate erthellen.