Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

811

1.  Cilminal-Senat  des  Köhnigl.  Ober-Teilbunals.

Straf-Erkenntniß.

In  der  Rekurssache  gegen  den  Schullehrer
  Gall  zu  Dennach  ist  das  von  dem
Criminal-Senat  den  Königl.  Gerschtsbofs
in  Tübingen  unterm  33.  März  v.  J.  gefällte
  (in  das  Staats  =  und  Reglerungs-=Blatt
  S.  315  elngerückte)  Straf-Erkenntnlß
  den  16.  Der.  v.  J.  abgeändert  und
der  gegen  den  angeschuldlgten  erhobene  Bezücht
  unzächilger  Betostungen  der  ihm  anvertrauten
  Schülerinnen,  so  wie  elnes  näch!tlichen
  Zawandels  und  wirklicher  Unzuchts-WVersuche
  bei  einigen  erwachsenen  ledigen

Welbspersonen  als  unerwlesen  und  bezlebung#weise
  verjährk,  beruhen  gelassen,  ücksichtlich
  elner  welteren  Anschuldigung  der
letztern  Art  aber  Rekurrent  vbllig  frel  gesprochen
  und  derselbe  nur  wegen  des  bel
elnem  der  Anschuldigungs-Punkte  ihm  zur
Last  zu  legenden  unanständigen  Benehmens##
mit  einer  Geldbuße  von  zwel  klelgen  Fcveln
  belegt,  übrigens  zum  Ersas  der  veranlaßten
  Kosten  beider  Instanzen  für  verbunden
  erklärt  worden.
Stutigart  den  9.  Nevember  1821.
Mojer.

B.)  Des  Departements  des  Innern!

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachung,  den  ersten  Lehr-NKurs  bei  der  Thier-Arzuel-Schule  zu  Stuttgert  betregens.

Bel  der  Königl.  Thier-Arznel-Schule
zu  Stuttgert  findet  für  das  Schul=  Jahr
von  1824  bis  1823  felgender  Unterrichts-Plan
  statt:

Med.  Dr.  Stebhblin  glebt  die  zu  Verständlgung
  des  Lehr-Kurses  erferderlichs
öhostkallsche  Elnleltung,  selgt,  nach  vergetragener
  Knochenlehte,  unterstätzt  vom  Wund-Art
  Bopp,  die  far  den  Thier-  Arzt

wichtigern  weichen  Theile  der  nuͤtzlichen
Haus-Thiere,  setzt  blemit  in  Verbindung
dle  Darstellung  der  Werrichtungen  derselben
und  glebe  dann  elne  jusammenbängende
Uebersicht  sowohl  lia  Bezilehung  auf  gesunden
  als  abweichenden  Zustand;  pecktische
Anleitung  zur  Kenntniß  der  dem  ausübenden
  Thierarzt  nbthigen  Pflanzen  w'rd
er  während  der  Semmet-Monate  erthellen.