Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

liefert wird, so sind die in der Inter- 
kalarsonds-Rechnung verelnnahmten In- 
terkalar= Gefälle als reiner Ertrag zu 
betrachten. 
5. Mit den Einnahmen wegen Rezull= 
rung des Abkurungs = Termins auf 
Georgii hat es folgende Bewandniß. 
Der Jahrs-Rechnungs · und Abkurungs- 
Termin bei den katholischen Klrchenstel- 
len war sehr verschleden, theils auf den 
Tag Johannis des Tiufers, theils auf 
Martini, Johann Evangelist, Neujahr, 
Lichtmeß, Petri-Stulfeier und Geergli 
bestimmt. Die Einfährung eines glelch- 
flemigen Termins, wozu der vormalige 
allgemelne Rechnungs= und Besoldungs= 
Termin Georgli nach den eigenthäm- 
lichen Verhältnissen der Kirchenstellen 
und der damit verbundenen Einkünfte 
sich am angemessensten darstellte, war 
raher bei Errichtung des Interkalar= 
sends aus verschledenen Gründen ubthie, 
un wurde blsbor bel jeder erstmallgen 
Wakatuz elner Kirchenstelle bewirkt. 
Durch dlese Termins-Regullrung erglebt 
sich nun bei denjenigen Kirchenstellen, 
welche elnen Tag des ersten Halbjahrs 
nach Georgli, 1. B. den 1. Mal oder 
Johanals des Täufers (a#. Junl) zum 
Termin hatten, ein Ueberschuß an dem 
822 
S 
Pfründ-Einkommen desselben Jahrs ven 
Georgii bis dahin, und dieser Ueber- 
schuß wird zum Interkolarfonds be- 
zogen. Aus eben diesem Grunde wind 
bei denjenlgen Klrechenstellen, welche 
einen Tag des letzten halben Jehrb ver 
Georgli, 1. B. Martink, Jebans 
Eoangelist, Neujahr, Achtmeß, Peiri- 
Srtuhlfeier, zum Abkurungs Termi 
haiten, das Betreffaiß an dem Pfräm- 
Elnkommen für die durch die Negull 
ung des Akkurungs-Termins auf Gerrzüi 
obgehenden Tage dem zzeitlichen Kir- 
chen-Pfründner nach dem Werbältul 
des Pfründ-Einkommens vom nächst 
vorangegangenen Jahr, oder, wenn keb 
wirklicher Klrchen:Ofründner vorpardes 
:/, dem nothwendigen Verweser mit 
telst der Verwesers-Gebühren vom Im 
terkalarfends vergütet. Die aus diest 
Termins = Regullrung entspringenden 
Elnnahmen und Ausgaben bören bbr- 
gens, so bald sie bel allen Klrchenstel- 
4 , vollends bewirke seyn wird, garj 
auf. 
A. Die außerordentlichen Belträge ven 
einigen Kirchenstellen wurden bisher 
zur Verbesserung der geringern verwen- 
det, pbren aber in Zukunft in der N- 
gel auf.
	        
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