Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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kä#nderung  des  erstrichterlichen  Urtheils  der  Prozeß-Kosten  dleser  Justanz  und
wegen  Meinelds  seines  Gegentheils  von  der  Gerichts-Sporteln,  resermatorlsch  erdleser
  Instanz  ab=  und  an  den  Richter  kannt.
erster  Instanz  verwiesen,  und  dabel  für  (4.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberschuldig
  erklärt,  den  Aten,  Qaten,  die  amtsgerichte  Beslgheim  zwischen  dem
ihnen  in  dieser  Instanz  verursachten  Müäller  Jakob  Helmerdinger  in  Kalten-Drozeß
  Kosten  zu  erstatten,  wle  auch  westen,  Verbekl.,  Nachkl.,  Aunten,  und
die  Gerichts-Spoxteln  alleln  zu  bezab-  Friedrich  Binder  daselbst,  Workl.,  Nachlen.
  bekl.,  Aten,  wegen  Bezahlung  eines
12.  Jn  der  Appellatlonsfache  von  dem  Ober-  rückständlaen  Kaufschillings  in  der  Voremtsgerichte
  Backnang  jwischen  Jakob  und  Enischscdlgung  für  entgehendes  Mähl=Dorn,
  von  Grab,  Bekl.,  Anten,  und  bannrecht  in  der  Nachklage,  wurde  ver-Toblos
  Käbler,  von  Fornsbach,  Kl.,  mge  Erkenm#ssses  vom  5.  September
Aten,  Zuruͤckforderung  einer  aus  einem  und  ins.  den  6.  Oltober  des  unterm
Kauf  empfangenen  Summe  betreffend,  5.  November  1820  erbffnete  Urtheil  erwurde
  mittelst  Beschlusses  vom  24.  April  ster  Instanz  lediglich  bestälilst.
und  31.  Juli  und  ins.  den  15.  Septem  15.  In  der  Appellationsseche  von  dem  Oberber

  die  Appellation  wegen  Mangels  einer  amtsgerichte  Beslghelm  zolschen  dem
gegründeten  Beschwerde  von  Amts  wegen  Mäller  Jakob  Heimerdinger  in  Kaltenverworfen,
  und  der  Ant  in  die  Erstat-  westen,  Vorbekl.,  Nachkl.,  Anten,  und
tung  der  Kosten  dieser  Instanz  und  zur  dem  Gemeinderath  Johann  Ludwig  Bin-Bezehlung
  der  Gerichts-Sporteln  ver-  der,  als  Güterpfsteger  der  Samuel  Frieurtheilt.
  drich  Arneld'schen  Gantmasse  daselbst,

15.  In  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  Vorkl.,  Nachbekl.,  Aten,  Bezahlung
amtsgerichte  Hellbronn  zwischen  Johann  elnes  räkständigen  Kaufschlllings  in  der
Adem  Gruls,  Essig-Fabrikanten  in  Heil-  WVor=  und  Entschädlgung  wegen  entgebenbronn,
  Kl.,  Anten,  und  Jakob  Friedrich  den  Mählbannrechts  in  der  Nachklage

Grule,  Conditor  daselbst,  Bekl.,  Aten,  betreffend,  wurde  vermöge  Erkenntnisses
Schuldforderung  betreffend,  wurde  ver-  vom  5.  September,  Ins.  6.  Oktober  das
moge  Beschlusses  vom  #5.  September,  unterm  3.  November  1820  erbffnete  Urins.

  10.  Oktober  unter  Compensatien  tbell  erster  Instanz  lediglich  bestätlgt.