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2. Johann Andread Rudolph Springer,
Weingärtner, von Heilbronn, wegen
Pfleaschafts-Kassenresto, und wegen zu
Deckung seiner Kassen-Eingriffe began-
gener Fälschungen, neben der Verbind=
nchreit zum Ersatze des Rests nebst Zln-
sen von der Zelt der geschehenen Kassen-
Eingriffe an, auch zur Bezahlung von
1 der Untersuchungs-Kosten, über die ihm
unterm 3. März dieses Jahrs wegen
gslelchen Vergehens zuerkannte achtmonat-
liche Zuchthausstrasfe, (Staats= und
Reglerungs-Blatt S. 311) zu welterer
achtmonatllcher Zuchthausstrafe.
Am 3. November wurde:
5. dem Johann Cbristian Räüßle, Stadt-
Inventirer zu Stuttgart, wegen fortge-
setzter ausgezelchneter, sehr großer Ver-
untreuungen, wegen einer klelnen Unter-
schlagung, und versuchten groben Be-
trugs, auch wegen Verschuldens an sel-
nem Vermbgens Zerfall, neben Bezah=
lung seiner Arrest= Azungs= und : der
Untersuchungs Kosten, auch Ersatz des
verursachten Schadens, eline dreijäb-
elßeT Festungsstrafe zuerkannt.
Am 6. Noember wurden ver-
urtheilt:
4.#. auf die von dem Oberamtsgerichte Reckar-
sulm geführte Umersuchung:
Gottlieb Schoch, von Jettenboch,
Oberamts Marbach, wegen Vaglrens
und Conkubinats, zu fünfmonatll-
cher Festungsstrafe;
b) Philppine Konrad, ven Affaltrach,
Oberamts Weinsberg, wegen gleicher
Vergehen, zu vlermonatlicher Zucht-
bausstrafe, unter Verfällung einer je-
den dleser beiden Personen in dle eige-
nen Arrest- und in # der Umersu-
chungs-Kosten;
5. auf dle von dem Oberamtsgerschte Weins-
berg gefährte Untersuchung:
a) Pbllipp Hasenmaler, don Altlau-
tern, Soldat, wegen zweier in verab-
redeter Verbindung begangener quals,
flizirter kleiner Dlebstähle, und wegen
elnes Wald-Ercesses, zu füufmonat,
licher Festungsstrafe;
b) Wilhelm Hasenmaler, von Altlau-
tern, Soldat, wegen eben dleser Dieb-
stäble, eines elnfachen kleinen Dieb-
stahls, und eines Wald-Ercesses, glelch-
falls zu fünfmonatlicher Festungs-
strafe;
c) Johann Dauchert, von Altlautern,
verabschledster Soldat, wegen eines
quallsizirten Dlebstahls, und wegen
nachgefolgter Thellnahme an einem
Dlebstahle, zu drei und ein balb
monatlicher Festungsstrafe, neben
WVerfällung eines Jeden dleser Perur-
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