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Ersos mit einer sechsmonoflichen
3Zwangs-Arbeitehausstrafe beleze.
Am 2c. November ist:
6. Anton Fischer, oon Beffendorf, Ober=
aomts Oberndorf, auf elne zu Spaichin-
gen staltgehabte Untersachung wegen
mebrerer wlederholten, in Genossenschaft
und gewerbsmäßig veräbten ausgezeich=
neten Diebstähle, sosann wegen Versachs
elnes guallsicirten Dlebstahls, wle auch
wegen Tonkublnats und endlich wegen
nun erst erhobenen früheren hartnäckigen
Läugnens und dügens vor Gericht zu
drelzehenmonatlicher Zuchthausstrafe
nebst Willkomm und zu nachberiger
wenlastens sechomonaklicher Einschlie-
ßong in ein Zwangs-Arbeitshaus, neben
solldarlscher Verbindlichkeit zum Ersot
des verursachten Schadens und zu Er-
Ktattung seiner Verhaft= und Unterfu-
chungs= Kosten verurtheilt, ouch zugleich
gegen den Angeschuldigten nicht nur für
den Fall, daß er elne körperliche Zächti-
tung zu erstehen als unfáhlg erfunden
würde, sondern auch für den welteren
Fall, wenn bei Fortsetzung des Berfah-
rens eine größere Verschuldung gegen
ibn erhoben werden sollte, zin Sirafzusotz
vorbeholten worden.
Am ag. Redember wurde:
7. Gottlieh Frledrich Gayß, caslirter För#
ster von Mdfsingen, Oberamts Retten-
kurg, wegen Ehebruchs, Fälschung einer
bffentlichen Urkunde und damit verbun-
denen entfernten Betrugs-Autentats,
endlich wegen eines an dem Waldschützen
Carl Gauß, von Neubulach, veräbten
großen und nur zum geringeren Theil
ersetzten Betrugs, dessen er Läugnens
ungeachtet als überführt angenommen
wurde, in Betracht der von ihm wegen
Vermdgens-Beeintröchtigung schon frü-
ber erstandenen peinlichen Strafen und
unter Vorbehalt elnes Straf-Zusatzes
im Fall das eine oder andere der auf-
gezählten Vergehen in der Folge sich als
wlederholtes, im rechtlichen Sinne dar-
stellen sollte, neben der Verbindlichkelt
zum Ersotz des Schadens und zu Er-
stattung selner Arrest= Ajungs= und
eines angemessenen Theils an den Unter-
suchungs= Kosten mit sechs und ein-
halbmon atlicher Zuchthausstrafe be-
legt;
6. auf die zu Calw stattgehobte Untersu-
suchung:
) der gewesene Schulthelß Hertter,
von Martinsmoes, wegen verübter Faͤl-
schung öffenilscher Urkunden zum Zweck
geführrer, Nebenrechnungen, unter Wie-
deraushebung der von dem Oberamte
Calw. unter dem 3 4. Jganar 1818