Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Ersos mit einer sechsmonoflichen 
3Zwangs-Arbeitehausstrafe beleze. 
Am 2c. November ist: 
6. Anton Fischer, oon Beffendorf, Ober= 
aomts Oberndorf, auf elne zu Spaichin- 
gen staltgehabte Untersachung wegen 
mebrerer wlederholten, in Genossenschaft 
und gewerbsmäßig veräbten ausgezeich= 
neten Diebstähle, sosann wegen Versachs 
elnes guallsicirten Dlebstahls, wle auch 
wegen Tonkublnats und endlich wegen 
nun erst erhobenen früheren hartnäckigen 
Läugnens und dügens vor Gericht zu 
drelzehenmonatlicher Zuchthausstrafe 
nebst Willkomm und zu nachberiger 
wenlastens sechomonaklicher Einschlie- 
ßong in ein Zwangs-Arbeitshaus, neben 
solldarlscher Verbindlichkeit zum Ersot 
des verursachten Schadens und zu Er- 
Ktattung seiner Verhaft= und Unterfu- 
chungs= Kosten verurtheilt, ouch zugleich 
gegen den Angeschuldigten nicht nur für 
den Fall, daß er elne körperliche Zächti- 
tung zu erstehen als unfáhlg erfunden 
würde, sondern auch für den welteren 
Fall, wenn bei Fortsetzung des Berfah- 
rens eine größere Verschuldung gegen 
ibn erhoben werden sollte, zin Sirafzusotz 
vorbeholten worden. 
Am ag. Redember wurde: 
7. Gottlieh Frledrich Gayß, caslirter För# 
ster von Mdfsingen, Oberamts Retten- 
kurg, wegen Ehebruchs, Fälschung einer 
bffentlichen Urkunde und damit verbun- 
denen entfernten Betrugs-Autentats, 
endlich wegen eines an dem Waldschützen 
Carl Gauß, von Neubulach, veräbten 
großen und nur zum geringeren Theil 
ersetzten Betrugs, dessen er Läugnens 
ungeachtet als überführt angenommen 
wurde, in Betracht der von ihm wegen 
Vermdgens-Beeintröchtigung schon frü- 
ber erstandenen peinlichen Strafen und 
unter Vorbehalt elnes Straf-Zusatzes 
im Fall das eine oder andere der auf- 
gezählten Vergehen in der Folge sich als 
wlederholtes, im rechtlichen Sinne dar- 
stellen sollte, neben der Verbindlichkelt 
zum Ersotz des Schadens und zu Er- 
stattung selner Arrest= Ajungs= und 
eines angemessenen Theils an den Unter- 
suchungs= Kosten mit sechs und ein- 
halbmon atlicher Zuchthausstrafe be- 
legt; 
6. auf die zu Calw stattgehobte Untersu- 
suchung: 
) der gewesene Schulthelß Hertter, 
von Martinsmoes, wegen verübter Faͤl- 
schung öffenilscher Urkunden zum Zweck 
geführrer, Nebenrechnungen, unter Wie- 
deraushebung der von dem Oberamte 
Calw. unter dem 3 4. Jganar 1818
	        
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