muerlichen Erbgut der klaͤgerlschen Ebeftau
betreffend, wurde verm#oge Beschlussen
uom 15. Nov. und publ. den 6. Dez.
in, wegen versäumter Nothfrist zu
Anmeldung der Berufung an den boͤhern
Achter von Amtswegen non devolutoesh
erkannt, und der anmaßliche Ay-#elam
zum Ersate der Kosten dieser Instanj
verurtheilt.
. In der Appellatlenssache von dem vormoligen
Stadtgerichte Stuttgart zolshen
dem Tuchmacher-Obermelster Eberka
zu Stuttgart, Nochkläger, Anten,
und dem Schneldermelster Scheerer desselot,
Nachbekl., Aten, Vertrags-Erstlug
und Abrechnung betreffend,
muree durch Beschluß vom ua. Decembet
#320 und ins- den 19. Jan. 1331
urter Vergleichung der Prozeß Kostem
tcher Inskanzen und mit Beweis-Vorbebalt
fuͤr den Aten reformatorisch erkaant.
4. Inder Appelletsonssache von dem Stadtgerichte
zu Sturtgart zulschen Gettlieb-Khner,
Schuster daselbst, Bekl., Anten,
und dem Schuster Kornbrust zu-Veihingen,
Kl. „ Aten,, Erfüllung elnes.
Schoh, kleferungs= Akkords betreffend,
wurde die vor dem Beklagten geten
les am 3. August #820 erbffnete erst-Uchnrüche
Urthell elngewandle Berufung
9r
unterm 15. Nov., ins. den 4. December
1830 wegen versaͤumter Nothfrist
zu Einreichung der Beschwerdeschrift
unter Verurtheilung des Anten in die
Kosten von Amts wegen fuͤr verlassen
erklaͤrt.
6. In der Klagseche des Andreas Lillich, von
Rielingshausen, Oberamts Marbach,
Bekl., Inten, gegen Gottlieb Desselber,
ger, Lammwirib vom Groß-Ahpach,
Oberamts Backnang, und Cpristian Gruber,
von Murr, Oberamts Merbach,
Kl., Jaten, Schuldforderungen betreffend,
wurde die von dem Bekl. gegen
bas ihm am 17. April 1820 erbffnete
oberamtsgerlchtliche Erkenntniß erhobene.
Muchtigkeitselage: vermbge Beschlusses
vom 5. und ins. den 20. Januar. unter-Verurthellung
des Inten in die Kosten
als unstatthaft verworfen.
6. In ver Rechtssache ersker Instanz zul-—à
schen dem Kaufmann Georg Friedrich
Saitler zu Stuttgart, Kl
verwittweten Majorin von Fribolin zu
Cannstadt, Bekl., eine Waarenschuld
betreffend, wurde unterm 10. September
und ins. den 3. Oltober 1820 auf den
angetragenen und von der Bell. angenommenen
Eid erkannt.
.,„und der
. In der Appellatlonssache von dem Ober.
amtsgerichte. Backnang. iwischern dem