Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

muerlichen  Erbgut  der  klaͤgerlschen  Ebeftau
  betreffend,  wurde  verm#oge  Beschlussen
  uom  15.  Nov.  und  publ.  den  6.  Dez.
in,  wegen  versäumter  Nothfrist  zu
Anmeldung  der  Berufung  an  den  boͤhern
Achter  von  Amtswegen  non  devolutoesh
  erkannt,  und  der  anmaßliche  Ay-#elam
  zum  Ersate  der  Kosten  dieser  Instanj
  verurtheilt.

.  In  der  Appellatlenssache  von  dem  vormoligen
  Stadtgerichte  Stuttgart  zolshen
  dem  Tuchmacher-Obermelster  Eberka
  zu  Stuttgart,  Nochkläger,  Anten,
und  dem  Schneldermelster  Scheerer  desselot,
  Nachbekl.,  Aten,  Vertrags-Erstlug
  und  Abrechnung  betreffend,
muree  durch  Beschluß  vom  ua.  Decembet
  #320  und  ins-  den  19.  Jan.  1331
urter  Vergleichung  der  Prozeß  Kostem
tcher  Inskanzen  und  mit  Beweis-Vorbebalt
  fuͤr  den  Aten  reformatorisch  erkaant.


4.  Inder  Appelletsonssache  von  dem  Stadtgerichte
  zu  Sturtgart  zulschen  Gettlieb-Khner,
  Schuster  daselbst,  Bekl.,  Anten,
  und  dem  Schuster  Kornbrust  zu-Veihingen,
  Kl.  „  Aten,,  Erfüllung  elnes.
Schoh,  kleferungs=  Akkords  betreffend,
wurde  die  vor  dem  Beklagten  geten
les  am  3.  August  #820  erbffnete  erst-Uchnrüche
  Urthell  elngewandle  Berufung

9r

unterm  15.  Nov.,  ins.  den  4.  December
  1830  wegen  versaͤumter  Nothfrist
zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die
Kosten  von  Amts  wegen  fuͤr  verlassen
erklaͤrt.

6.  In  der  Klagseche  des  Andreas  Lillich,  von

Rielingshausen,  Oberamts  Marbach,
Bekl.,  Inten,  gegen  Gottlieb  Desselber,
ger,  Lammwirib  vom  Groß-Ahpach,
Oberamts  Backnang,  und  Cpristian  Gruber,
  von  Murr,  Oberamts  Merbach,
Kl.,  Jaten,  Schuldforderungen  betreffend,
  wurde  die  von  dem  Bekl.  gegen
bas  ihm  am  17.  April  1820  erbffnete
oberamtsgerlchtliche  Erkenntniß  erhobene.
Muchtigkeitselage:  vermbge  Beschlusses
vom  5.  und  ins.  den  20.  Januar.  unter-Verurthellung
  des  Inten  in  die  Kosten
als  unstatthaft  verworfen.

6.  In  ver  Rechtssache  ersker  Instanz  zul-—à



schen  dem  Kaufmann  Georg  Friedrich
Saitler  zu  Stuttgart,  Kl
verwittweten  Majorin  von  Fribolin  zu
Cannstadt,  Bekl.,  eine  Waarenschuld
betreffend,  wurde  unterm  10.  September
und  ins.  den  3.  Oltober  1820  auf  den
angetragenen  und  von  der  Bell.  angenommenen
  Eid  erkannt.

.,„und  der

.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober.

amtsgerichte.  Backnang.  iwischern  dem