Strafbefugniß. Die Disciplinar-Straf—-
Befugnisse der Departements- und Collegial-
Vorstände betr., 797.
Straf-Erkenntnisse. Den Gesuchen um Un-
terlassung ihrer öffentlichen Bekanmtmachung,
kann nicht entsprochen werden, 200.
Strafrechts-Pflege, /. Stras-Rekurs.
Srtraf-Recurs. Von den gerichrlichen Re-
cursen in Strafsachen, 370. F. 1—:2; von
den außergerichtlichen Recursen in Strafsa-
chen, 373. J. 13—24.
Straßenbau-Abgaben. Allgemeine Be-
stimmung, 361. &. 1.; vom inländischen
Vieh, 367. J. 2—6.; vom ausländischen,
365. 9. 7—8. Wer von dieser Abgabe frei
ist, 364. 6. 9. Die für Fuhrwerke mit brei-
ken Felgen werden ermäßigk, die mit her-
vorstehenden Radnägel sollen erhöhr werden,
ibid. 6s. 10. Administrative Vorschriften,
365. J. 11—18. Die Ausstellung der Stra-
fien-Abgaben-Patente betr., 495.
Straßen= und Brückenbau. Vorschrift die
Ausbezatlung und Verrechnung ihrer auf den
Ecat des Ministeriums des Innern kommen-
den Kosten, 307; werden von diesem Mini-
sterium angewiesen, und von den Amtspfle-
gen auf Abrechnung von den Steuern be-
aahlt, 308; nähere Bestimmungen für die
Kassen und den Rechnungsführer, 306. All-
gemeine Bestimmungen über das Zusammen-
wirken des Oberamemanns und Weginspek-
kors bei dem Straßenbauwesen, 310; be-
(ondere Bestimmungen hierüber, zrr. Ob=
liegenheiten der Ortsbehörden, 315. Aufsicht
der Kreis-Regierung und Aufforderung an
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dieselben, die Erfabrungen uͤber diesen Theil
ihres Geschäftskreises sorgfältig zu sammeln,
317.
T.
Tabaks-Gefälle. Gesetz, die Aufhebung
der bisherigen Tabaks-Gefäll-Verwaltung und
die Einführung einer Auflage auf den Ta-
bakhandel betr., 345; alle frühern Verord=
nungen über Tabakhandel und Tabaktau
mit Ausnahme der bisherigen Joll-Ansatze,
sind aufgehoben, ibid. 4. 1; neue Auflage
auf den Tabakhandel, 346. s. 2; sie wird
auf sämtcliche Tabakfabrikanten und mit
Tabak handelnden Kaufleute, welche eigenhän-
dig unterzeichnete Fassionen zu übergebem
baben, von dem Steuer-Collegium umge-
legr, ibid. g. 3; die vollzogene Vertheilung
nach Cameral-Bezirken wird bffentlich be,
kannt gemacht, ibid. s. 4; der Eingug die-
ser Auflage wird durch das Ober-Accisamt
besorgt, ibid. s. 5; Strafe gegen Contra-
venienten, ibid. §. 6; Bestimmung über
die im Laufe des Etats-Jahrs erdffneten oder
aufgelderen Tabakshandlungen, 3.J. 5. 7.
Thier-Arznei-Schule zu Stuttgart.
Bekanntmachung den ersten Lehr-Curs beie
derselben betr., 9##1.
Torf. Patem für eine neu erfundene Methode
Torf zu verkohlen, 8066.
u.
Umgeld. Die bisherige Verwaltung desselben
ist vorldusig für die Periode vom 1. Juli
1821 — 1824 aufgehoben, 255. J. 1. Da-
geyen ist die Aversalsumme bestimmt, welche
die Oberamts-Bezirke, jeder für seinen An-
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