Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

115 
O,B.) Des Departements der Finanzen: 
-. misngSchksfshkkuEmmissikpm 
Die Schiffahrt durch den Wilhelms-Kanal bis nach Cannstadt betreffend. 
Die Fahrt durch den Wilhelms-Kanal 
und dessen Schleuse in Hellbronn, aus dem 
untern in den oberen Neckar bls nach Cann- 
stadt, ist seit der am 17. Jullus vorigen 
Jahrs erfolgten Erbffnung desselben für alle 
Neckar-Schiffe unentgeldlich frei gegeben. 
WVon da an bis auf den letzten December, 
Innerhalb eines Zeltraums ven 571 Menaten 
passirten durch denseiben 275 Schiffe, zu- 
sammen mit 30000 Centnern Salz, Holz 
für die Sallne Frledrichehall, S:einkehlen, 
Kalksieinen, Gips, Oelkuchen, Reps und 
Magsamen 2c. 2c. beladen und dods leere 
Schiffe. 
In dem Kanal und dessen Schlffbehälter 
finden die sämtliche Reckarschiffe einen gegen 
Eisgänge und Hochgewässer sicheren Aufent- 
halt. 
Dle erste direkte Fahrt von Mannhelm 
bis nach Caunstadt vollbrachte der Schiffer 
Kienle aus Haßmersheim, welcher am 
2.. August v. J. mit :2o Stäcken Rird- 
oleh in zwei Schiffen, welches für Kd#'’gl. 
Rechnung aus Nord-Holland den Rbein 
herauf gekommen war, an dem dauer zu 
Caunstadt anlangte. 
Siuttgart, den 1. Februar 1812. 
Duttenhofer-. 
C.) Des Kriegs-Departements. 
Des Ober-Rekrutirungsraths. 
Die Rekruten-Aushebung in dem Oberamts-Bezirk Neckarsulm betreffend. 
den :8. März beginnen, was hiedurch zur 
allgemelnen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 25. Februar 13:2. 
Kopff. 
Die Rekruten-Aushebung in dem Ober-= 
amts -Bezirk Reckarsulm, welche in den 
bffentlichen Blättern auf den 19. März 
d. J. angekündigt ist, wird schon Montag
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.