Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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bondlungen im sammeln. Kein Mitglied desselben kann außer dem Falle, wenn der Gegenstand 
nnt dasselbe persbnlich oder dessen Verwandte und Schwäger bis zum zweiten Grad ein- 
schlietzlich (F. ö.) angeht, von der Versammlung ausgeschlossen oder bei der Einbe- 
rufung derselben übergangen werden. Elne diesfallstge Verfehlung des Orts-Vorste- 
hers ist nach dem Grade seiner Werschuldung zu bestrafen. 
Die Verhandlung des Gemeinde-Raths ist kolleglolisch; der Beschluß wlrd 
nach der Stimmen-Mehrheit gefaßt. Im Falle der Stimmen-Gleichheit hat der 
Vorstand dle entscheidende Stimme. 
Zur Gältigkeit des Beschlusses wird erfordert, daß bei Abfassung desselben mehr 
als die Hälfte der Mitglieder des Gemeinde-Raths anwesend gewesen sey. 
210. 
Raths- Zu Fuͤhrnng der Raths-Protokolle, zu den Ausfertigungen aus denselben, zu 
Schteiber. Erhaltung der Registratur und der bffentlichen Bücher, so wie zu Besorgung der 
vorkommenden Schrelberel-Geschäfte überhaupt wird ein Raths-Schreiber vom Ge- 
meinde-Ralhe auf Lebens-Dauer gewählt, vom Oberamte bestärlgt und in Pflichten 
genommen. 
Er bezleht einen firen Gehalt aus der Gemeinde-Kasse, wogegen er alle im 
Namen des Gemeinde-Raths zu fertigende Berichte, Verzeichnisse, Umlagen, Be- 
rechnungen und hnliche Ausfertigungen ohne besondere Belobnung besorgt. 
Der Naths-Schrelber kann auch aus der Mitte des Gemelnde-Rathes (mit 
Ausschluß jeroch der Gemelnde= urd Stlftungs-Pfteger) gewählt werden, und be- 
bält in dlesem Falle die ihm als Raths-Mitgllede gebährende Stimme. 
Auch der erste Orts-Vorsteber kann mit Zustimmung des Gemeinde-Ratbes 
das Aktuarlat bel demselben gegen angemessene Belohnung besorgen; nur wird ihm 
in diesem Falle zu Führung der Wahl-Protokolle eine Urkunds = Derson an die 
Selte eegeben. 
. 21. 
Verwastung Der Gemeinde-Rath verwaltet das Vermögen der Gemeinde. Die Kassen= und 
oecpreender Rechnangs-Fäbruns, so wle dle Verwaltung einzelner Vermögens-Deile áberträgt er 
Einzelnen aus seiner Mitte, führt die Aufslcht über dleselben, ordnet ihre Einnahmen, 
prüft ihre Ausgaben, untersucht ihre Rechnungen, erwägt und beschließt, was ihm
	        
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