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I!) die moglichste Erleichterung, Vertheilung und Ausglelchung der Kriegs-Lei-
stungen und anderer dffentlicher Lasten, die Leitung der Amts-Verglei=
chung;
8) die Rekrutleung und die Vorbereltungs-Geschäfte derselben, das Verfahren
gegen die Ungehorsamen, die Erledigung — bezlehungswelse die Vorlegung
der Helraths-Gesuche;
n) die Sammlung, Redaktlon und Vorlegung statistischer Netizen, Beobhlke-
rungs-Listen, Cultur -Tabellen und ähnlicher perlodischer Berichte;
i) die Aufsicht über die Verwaltung der Orts-Polizei und die Handhabung
der Landes-Dolizel im ganzen Umfange des Wortes, insbesendere die
Fürserge für die bestehenden Bildungs-Erzlehungs= und Unterrichts-An-
stalten, für Befürderung der Sittlichkelt und des Acrbeitsfleißes, für Be-
schäftigung und Ernährung der Armen, Entfernung der Bettler und
Landstreicher, die Aufenthalts -Bestimmung für Heimathlose, dle Sicher-
helts: Gesundheits-Gewerbs-Feuer= und Straßen-Pollzei u. s. w.;
k) die Untersuchung, Bestrafung und bezlehungsweise die Vorlegung der Ueber-
tretungen der Polizel-Regimlnal= und Finanz-Gesetze, die Aufsicht über
die Polizel-Gefängnisse und Gefangenen-Transporte, die polizellichen Maß-
regeln zu Verhütung, Entdeckung und Bestrafung der Verbrechen;
1!) die Unterstätzung der Justiz= und Finanz-Beamten, der Militär= und.
übrigen Staats Behbrden in der Ausübung lhres Berufes.
s. 70.
Inso fern einzelne der sonach zum oberamtlichen Geschäfts-Kreise gehbrigen Ge-
genstände bisher von den Oberämtern In Gemeinschaft mit andern — denselben
coordinirten Stellen, namentlich mit den Dekanen, Schul-Inspectoren, Kameral-
und Forst-Beamten zu behandeln waren, hat es bel dleser gemeinschaftlichen Be-
handlungswelse und den hierüber bestehenden Verordnungen auch fernerhin sein
Verblelben.
s. 71.
Zur Unterstätzung ist dem Oberammann ein vom Staat besoldeter Oberamts-=
Aktuar beigegeben, welcher von dem Oberamtmann aus der Zohl der gesetzlich ge-
Concurrenz
mit andern
Behörden.
Oberamts=
Aktnar.