Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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I!) die moglichste Erleichterung, Vertheilung und Ausglelchung der Kriegs-Lei- 
stungen und anderer dffentlicher Lasten, die Leitung der Amts-Verglei= 
chung; 
8) die Rekrutleung und die Vorbereltungs-Geschäfte derselben, das Verfahren 
gegen die Ungehorsamen, die Erledigung — bezlehungswelse die Vorlegung 
der Helraths-Gesuche; 
n) die Sammlung, Redaktlon und Vorlegung statistischer Netizen, Beobhlke- 
rungs-Listen, Cultur -Tabellen und ähnlicher perlodischer Berichte; 
i) die Aufsicht über die Verwaltung der Orts-Polizei und die Handhabung 
der Landes-Dolizel im ganzen Umfange des Wortes, insbesendere die 
Fürserge für die bestehenden Bildungs-Erzlehungs= und Unterrichts-An- 
stalten, für Befürderung der Sittlichkelt und des Acrbeitsfleißes, für Be- 
schäftigung und Ernährung der Armen, Entfernung der Bettler und 
Landstreicher, die Aufenthalts -Bestimmung für Heimathlose, dle Sicher- 
helts: Gesundheits-Gewerbs-Feuer= und Straßen-Pollzei u. s. w.; 
k) die Untersuchung, Bestrafung und bezlehungsweise die Vorlegung der Ueber- 
tretungen der Polizel-Regimlnal= und Finanz-Gesetze, die Aufsicht über 
die Polizel-Gefängnisse und Gefangenen-Transporte, die polizellichen Maß- 
regeln zu Verhütung, Entdeckung und Bestrafung der Verbrechen; 
1!) die Unterstätzung der Justiz= und Finanz-Beamten, der Militär= und. 
übrigen Staats Behbrden in der Ausübung lhres Berufes. 
s. 70. 
Inso fern einzelne der sonach zum oberamtlichen Geschäfts-Kreise gehbrigen Ge- 
genstände bisher von den Oberämtern In Gemeinschaft mit andern — denselben 
coordinirten Stellen, namentlich mit den Dekanen, Schul-Inspectoren, Kameral- 
und Forst-Beamten zu behandeln waren, hat es bel dleser gemeinschaftlichen Be- 
handlungswelse und den hierüber bestehenden Verordnungen auch fernerhin sein 
Verblelben. 
s. 71. 
Zur Unterstätzung ist dem Oberammann ein vom Staat besoldeter Oberamts-= 
Aktuar beigegeben, welcher von dem Oberamtmann aus der Zohl der gesetzlich ge- 
Concurrenz 
mit andern 
Behörden. 
Oberamts= 
Aktnar.
	        
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