Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

niß wegen Mangels einer Beschwerde 
unter Verurthellung der Rekurrentin in 
die Kosten zweiter Instanz verworfen. 
Den ig. Januar wurde: 
6. in der Rekurssache der Christiane Lang, 
von Altbach, Oberamts Eßlingen, das 
von dem Criminal-Senate des Gerichts- 
bofs allda, unterm :8. December v. J. 
wegen dritten Diebstahls, gewerbsmäßig 
verübter Unzucht in der Residenzstadt, 
Ebebruchs und wiederholten Vaglrens 
wider dieselbe gefällte (in Nro. 3. S.53 
des Staats= und Regierungs = Blatts 
vom Jahr 18 : elngeréckle) Straf-Er- 
kenntulß abgeändert, und die Rekurren- 
tin wegen dieser Vergehen zu einjähri- 
ger Zuchthausstrafe in Markgröningen, 
und nachberiger Elnsperrung in einem 
Zwangs= Arbeltshause auf wenlastens 
fünf Monate, so wie zum Ersatz der 
Kosten belder Instanzen verurtheilt; 
7. in der Rekurssache der Christine Caro-= 
line Gunzenhäuser, von Sfßlingen, 
das von dem Criminal-Senate des dor- 
tigen Gerichtshofs unter dem 4. Januar, 
d. J. wegen wiederholter Betrügereien 
und Beirugs = Versuchs, wiederholten 
Vaglrens und frechen Lägens vor Gericht 
wider sie gefällte (in dieser Nro. des 
Staats= und Reglerungs-Blatts S. 2.6 
eingerückte) Straf-Erkenntuiß unter Ver- 
urtheilung der Rekurrentin in kie Koften 
der zweiten Instanz lediglich beslätigt; 
8. in der Rekurssache des Gemeindepste= 
gers Leonhard Schwarzkopf zu Relit- 
prechts und des Holzwarths Leonbard 
Hirzel in Gmünd, das von dem Cri- 
minal-Senate des Gerichtshofs zu Ell- 
wangen unterm 16. Juni v. J. wlder 
dleselbe gefällte (in Nro. 55. S. 526 In 
das Staats= und Regierungs Blatt vom 
Jahr 231 eingerückte) Straf-Erkennt- 
niß abgeändert, und ersterer wegen ver- 
suchter Bestechung eines Forfidieners zu 
achttägiger Gefängnißstrafe, letzterer 
aber wegen unerlaubter Anbletung elnes 
Geschenks zu einer Geldbuße von oler 
Reichsthalern verurtheilt; 
9. in der Rekuresache der Elisaberhe Zie- 
gel, von Murrbardt, Oberamts Back- 
nang, das von dem Criminal-Senate 
des Gerichtshefs zu Eßlingen unterm 
19. November v. J. wesen Baglrens, 
Verletzunng eines eidlichen Angelbbnisses, 
Diebstohls und Fund-Dilebstabls, auch. 
wlederholter Verlkumdung wider bleselbe- 
gefällte (in Nro. 93. S. 915 des Staats= 
und Reglerungs-Blatts vom Jahr 1821 
eirgerückte) Straf-Erkenntniß abgeän- 
der: und die Rekurrentin wegen dieser 
Vergehen, neben dem Schadens= Ersatz- 
zu einer sechsmonatlichen Zuchthaus-
	        
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