2. Des Konligl. Studlenraths.
Die Einsendung von Nachrichten wegen der Jahrmaͤrkte zum Behuf der Redaktion der den Kalendern
beizufuͤgenden Markt-Verzeichnisse betreffend.
Es bat sich die Nothwendigkelt gezeigt,
eine neue Sammlung der Nachrichten zu
veranstalten, welche als Grundlage für dle
jährliche Ferligung des den Landes-Kolen-
dern belzufügenden Verzeichnssses der Jahr-
märkte und der Tage auf welche sie je in
dem betreffenden Jahre fallen, erfordert
werden.
In dleser Räckslcht wird sämtlichen Königl.
Oberämtern aufgegeben, Innerhafb oler Wo-
chen zum Khnligl. Studlenrath zu berlch-
ten, welche ihrer Amtsorte zu Abhaltung
von Jahrmärkten berechtigt sind,, und mit
dem diesfallsigen Bericht auf besondere, je
jedem einzelnen Ort, welcher eine solche
Berechilgung hat, zu widmenden Bellagen,
die für obigen Zweck -erfosdexlichen naͤberen
Rachrichten theils a) über die Beschaffen-
beit eines jeden Markts (Gegenstände des
Morkt-Verkehrs) tbeils b) über die Zeit
der Abhaltung anlugeben. Bei a) wird
bemerkt, ob der Markt Krämer-eder Vleh-
warkt, oder beldes zugleich ist; so wie auch
senstige etwaige eigenthümliche Bestim-
mungen des Marktes, z. B. ob er Reß-
Schaf-Flachs-tc. Marki sey, anzugeben Und,
b) In Bezlehung auf die Zelt der Ab-
haltung wird angegeben:
1.) ob der Markt nur Elnen oder meh-
rere, und wie vlel Tage daure;
#.) welcher Tag fär gerbhnlich zu Ab-
baltung des Marktes oder wo der
Markt mehrere Tage dauert, für den
Aofang desselben bestimmt sey;
3.) welche Regel in Abslicht auf die
Verlegung des Marktes nach Beschaf-
fenhelt des Wochentages auf welchen
der sonst gewobullche Termin fällt,
Sctatt findet. Hleher gehdren insbe-
sondere folgende Fälle:
Wenn der Markt für gewbhoallch auf
einen bestimmten Monats= oder Helligen-
((Namens-) Tag (4. B. auf 1. Juli,
auf Laurentik 2rc.) gelege ist, wie wird
es gehalten, wenn dleser Tag auf inan
solchen Wochentag fäll## wescher nichs
zu Abhaltung des Merktes gealgnet
ist; z. B. auf einen-Sonnsge#
Wenn des Marktrag durch elnen
Peiligentag so bestimmt ist, daß er
an elnem gewissen Wochentag vor