Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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des Schadens und zur Bezahlung smt- balbjähriger Zuchtihausstrafe und nach- 
licher Uatersuchungs-Kosten, elne acht- heriger Ein“perrung in ein Zwaungs-Ar- 
zehenmonatliche Zuchthausstrafe mit beitshaus bls zu ersrobter Besserung, 
Willkomm und nachherige Einsperrung mindestens aber ouf die Dauer oon el- 
in ein Zwangs= Arbeitshaus bis zu er- nem Jahr; 
probter Besserung, wenlestens aber auf 20. Friedrich Jordan, Schulthelß und 
neun Monate; « Acciser von Bruch, Oberamts Backnang, 
8. gegen die zu Brackenheim in Untersu- wegen Eingriffs in selne Accise-Casse- 
chung gekommene Anne Marie Muͤller, Gelder, nachläßizer Amtsführung und 
von Haubersbronn, Oberamts Schorn= Fälschung einer amtlichen Urkunde zu 
dorf, wegen eines großen Hausdlebstahls, zwei und einhalbmonatlicher Zucht- 
Argabe falscher Namen und sonstiger beuestrafe und zu Besohlung sämtllcher 
frecher Lügen vor Gericht, ferner wegen Untersuchungs-Kesten, auch wurde er 
Bettelns und Vagilrens, Verletzung des seiner amtlichen Siellen entsetzt, und 
Bersprechens nicht zu entweichen, Un- zu Bekleidung eines Iffentlichen Amtes 
terschlagung elnes oberamtsgerlchtlichen faͤr unfaähig erklärt; 
Ausschreibens, und wiederholten Unzucht= ur. dle zu Stuttgart in Untersuchung ge- 
Vergehens, neben dem Ersatze des Scha- kommene Anne Marie Habel, von Sin- 
dens und Bezahlung ihrer Arrest= Azungs- delsingen, Oberamts Bbblingen, wegen 
und Untersuchungs-Kosten eine fleben- ausgezelchneter Diebstähle und Theilnahme 
monarlüche Zuchthausstrafe erkannt. an einem ausgezeichneten Diebstahl, fer- 
Am 26. Januar wurden verur- ner wegen zum Thell ausgezeschneter 
tbeilt: Unterschlagungen und Amotionen, auch 
9. der zu Marbach in Untersuchung gekom- wegen Angabe eines falschen Namens 
mene Carl Christian Zimmermann, und bügens vor Gericht, neben dem Er- 
von Ludwigsburg, wegen wlederholten ge- sade des Schadens und Bezoahlung ihrer 
werbsmäßig verübten Betrugs, wieder- Haft= Azungs= und der Hälfte der Un- 
bolten Conkubinats und wiederholten Va- tersuchungs-Kosten zu sechsmonatll- 
girens, neben der Verblndlichkeit zu Be- cher Zuchthausstrafe; 
zahlung seiner Haft= und 3 der Unter= 1. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- 
suchungs-Kosten, zu zwel und ein- kommene Johann Jakob Käbler, von