Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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des  Schadens  und  zur  Bezahlung  smt-  balbjähriger  Zuchtihausstrafe  und  nachlicher

  Uatersuchungs-Kosten,  elne  acht-  heriger  Ein“perrung  in  ein  Zwaungs-Arzehenmonatliche
  Zuchthausstrafe  mit  beitshaus  bls  zu  ersrobter  Besserung,
Willkomm  und  nachherige  Einsperrung  mindestens  aber  ouf  die  Dauer  oon  elin
  ein  Zwangs=  Arbeitshaus  bis  zu  er-  nem  Jahr;
probter  Besserung,  wenlestens  aber  auf  20.  Friedrich  Jordan,  Schulthelß  und
neun  Monate;  «  Acciser  von  Bruch,  Oberamts  Backnang,
8.  gegen  die  zu  Brackenheim  in  Untersu-  wegen  Eingriffs  in  selne  Accise-Cassechung
  gekommene  Anne  Marie  Muͤller,  Gelder,  nachläßizer  Amtsführung  und
von  Haubersbronn,  Oberamts  Schorn=  Fälschung  einer  amtlichen  Urkunde  zu
dorf,  wegen  eines  großen  Hausdlebstahls,  zwei  und  einhalbmonatlicher  Zucht-Argabe
  falscher  Namen  und  sonstiger  beuestrafe  und  zu  Besohlung  sämtllcher
frecher  Lügen  vor  Gericht,  ferner  wegen  Untersuchungs-Kesten,  auch  wurde  er
Bettelns  und  Vagilrens,  Verletzung  des  seiner  amtlichen  Siellen  entsetzt,  und
Bersprechens  nicht  zu  entweichen,  Un-  zu  Bekleidung  eines  Iffentlichen  Amtes
terschlagung  elnes  oberamtsgerlchtlichen  faͤr  unfaähig  erklärt;

Ausschreibens,  und  wiederholten  Unzucht=  ur.  dle  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  ge-Vergehens,
  neben  dem  Ersatze  des  Scha-  kommene  Anne  Marie  Habel,  von  Sindens

  und  Bezahlung  ihrer  Arrest=  Azungs-  delsingen,  Oberamts  Bbblingen,  wegen
und  Untersuchungs-Kosten  eine  fleben-  ausgezelchneter  Diebstähle  und  Theilnahme
monarlüche  Zuchthausstrafe  erkannt.  an  einem  ausgezeichneten  Diebstahl,  fer-Am
  26.  Januar  wurden  verur-  ner  wegen  zum  Thell  ausgezeschneter
tbeilt:  Unterschlagungen  und  Amotionen,  auch

9.  der  zu  Marbach  in  Untersuchung  gekom-  wegen  Angabe  eines  falschen  Namens
mene  Carl  Christian  Zimmermann,  und  bügens  vor  Gericht,  neben  dem  Ervon
  Ludwigsburg,  wegen  wlederholten  ge-  sade  des  Schadens  und  Bezoahlung  ihrer
werbsmäßig  verübten  Betrugs,  wieder-  Haft=  Azungs=  und  der  Hälfte  der  Unbolten
  Conkubinats  und  wiederholten  Va-  tersuchungs-Kosten  zu  sechsmonatllgirens,

  neben  der  Verblndlichkeit  zu  Be-  cher  Zuchthausstrafe;
zahlung  seiner  Haft=  und  3  der  Unter=  1.  der  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gesuchungs-Kosten,
  zu  zwel  und  ein-  kommene  Johann  Jakob  Käbler,  von