Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

und zu achtmonatlicher Zuchthaus, 
strafe simt Willkomm, uad zu nach- 
berlger, wenigstens olermonatlicher 
Einschllezung in ein Zwangs-Arbeltehaus 
verurhhellt. " 
Am:1.Ianuarwurde: 
3. Johannes Weiß, Maurer von Dorn- 
stetten, Oberamts Freudenstadt, wegen 
tbätlicher Widersetzlichkeit gegen einen 
Gened'arme, und grober Mißhhandlung 
desselben, zu sechsmonatlicher Festungs- 
Arbeltsstrafe, so wie zu Bezahlung sei- 
ner Haft= und sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten, unter Vorbehalt eines Straf- 
zusatzes für den Fall, daß gegen denfel- 
ben durch die angeordnete fernere Unter- 
suchung noch ein weiteres Vergehen er- 
boben werden sollte; 
4. #udwig Marquard, von Halterbach, 
Oberamts Nogold, wegen Stdrung des 
Hausfriedens, injurisen Benehmens ge- 
gen mehrere Personen, und pollzellicher 
Ercesse, sodann wegen wlederholter, ge- 
waltsamer, zum Theil mit thätlicher 
Mißbandlung verknüpfter Widersetzlich= 
kelt gegen obrigkeltliche Personen, unter 
Berücksichtigung der ihm zur Selte stehen- 
den Milderungsgründe, zu neunmonat- 
licher Festungs-Arbeltsstrafe, so wie zu 
Bezahlung seiner Haft= und smrlicher 
Untersuchungs-Kosten verurthellt. 
An demselben Tage wurden 
weiter 
5. auf dle zu Tuttlingen stattgehabte Unker: 
suchung verurtheilt: 
#a) Cäcille Zuber, von Roßwangen, Ober- 
amts Spaichingen, wegen eines zwar 
ersten und kleinen, aber in Genossen= 
schaft veräbten, und durch Elnbruch 
qualisicirten Dlebstahls, sodann wegen 
Belhälfe, Mitwissenschaft und nachge- 
folgter Theilnahme an mehreren von 
andern verübten, zum Thell quallsizlr= 
ten Dlebstählen, ferner wegen Ehebruchs, 
wiederholten Vaglrens, und Bettelus, 
auch Lügens vor Gericht, zu olerzehn-= 
monatlicher Zuchthausstrafe, und zu 
nachberiger wenigstens siebenmonaltli- 
cher Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beltshaus; 
b) Johannes Bachmann, von Weigheim, 
Oberamte Tuttlingen, wegen mehrerer, 
zwar erster, kleiner, dagegen theils durch 
Einstelgen und Einbruch quallsteirter, 
tbells ausgezelchneter und in Genossen- 
schaft verübter Diebstähle, sodann wegen 
Vaglrens zu drelzeben und ein- 
balbmonatlicher Juchthausstrafe, und 
IP) dessen Ebefrau Apollonie Bachmann, 
wegen Belhülfe, Mitolssenschaft und 
nachgefolgter Thellnahme an mehreren 
von andern veräbten, zum Theil quall-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.