und zu achtmonatlicher Zuchthaus,
strafe simt Willkomm, uad zu nach-
berlger, wenigstens olermonatlicher
Einschllezung in ein Zwangs-Arbeltehaus
verurhhellt. "
Am:1.Ianuarwurde:
3. Johannes Weiß, Maurer von Dorn-
stetten, Oberamts Freudenstadt, wegen
tbätlicher Widersetzlichkeit gegen einen
Gened'arme, und grober Mißhhandlung
desselben, zu sechsmonatlicher Festungs-
Arbeltsstrafe, so wie zu Bezahlung sei-
ner Haft= und sämtlicher Untersuchungs-
Kosten, unter Vorbehalt eines Straf-
zusatzes für den Fall, daß gegen denfel-
ben durch die angeordnete fernere Unter-
suchung noch ein weiteres Vergehen er-
boben werden sollte;
4. #udwig Marquard, von Halterbach,
Oberamts Nogold, wegen Stdrung des
Hausfriedens, injurisen Benehmens ge-
gen mehrere Personen, und pollzellicher
Ercesse, sodann wegen wlederholter, ge-
waltsamer, zum Theil mit thätlicher
Mißbandlung verknüpfter Widersetzlich=
kelt gegen obrigkeltliche Personen, unter
Berücksichtigung der ihm zur Selte stehen-
den Milderungsgründe, zu neunmonat-
licher Festungs-Arbeltsstrafe, so wie zu
Bezahlung seiner Haft= und smrlicher
Untersuchungs-Kosten verurthellt.
An demselben Tage wurden
weiter
5. auf dle zu Tuttlingen stattgehabte Unker:
suchung verurtheilt:
#a) Cäcille Zuber, von Roßwangen, Ober-
amts Spaichingen, wegen eines zwar
ersten und kleinen, aber in Genossen=
schaft veräbten, und durch Elnbruch
qualisicirten Dlebstahls, sodann wegen
Belhälfe, Mitwissenschaft und nachge-
folgter Theilnahme an mehreren von
andern verübten, zum Thell quallsizlr=
ten Dlebstählen, ferner wegen Ehebruchs,
wiederholten Vaglrens, und Bettelus,
auch Lügens vor Gericht, zu olerzehn-=
monatlicher Zuchthausstrafe, und zu
nachberiger wenigstens siebenmonaltli-
cher Einsperrung in ein Zwangs-Ar-
beltshaus;
b) Johannes Bachmann, von Weigheim,
Oberamte Tuttlingen, wegen mehrerer,
zwar erster, kleiner, dagegen theils durch
Einstelgen und Einbruch quallsteirter,
tbells ausgezelchneter und in Genossen-
schaft verübter Diebstähle, sodann wegen
Vaglrens zu drelzeben und ein-
balbmonatlicher Juchthausstrafe, und
IP) dessen Ebefrau Apollonie Bachmann,
wegen Belhülfe, Mitolssenschaft und
nachgefolgter Thellnahme an mehreren
von andern veräbten, zum Theil quall-