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Umständen veräbter Verwundung und en-
derer Vergehen wider ihn gefällte (in
Rre. 3. S. go des Staats= und Re-
gierungs-Blatts von diesem Jahre eln-
gerückte) Seraf= Erkenptulß abgeändert
und der Rekurrent zu sechemonatli-
cher Festungsstrafe, so wie zu Bezahlung
der Hellungs= seiner Verbafis= und der
Prozeß-Kosten erster und zwelter Instanz
veruriheilt.
Den 5. März wurde:
2. in der Rekurssache des gewesenen Ge-
melnde= Pflegers Nicolous Baner, von
Well lim Schbnbuch, Oberam'ts Bbblin-
ger, das von dem Criminal-Senate des
Gerlchtehofs zu SEßlingen unter dem
Okteber 18= wulder ihn gefällte Cin
Nro. 80. S. 330 des Staats= und Re-
glerungs-Blatts eingeräückte) Straf-Er-
kenn'niß abgeändert, und der Rekurrent
unter Absolutlon von der Instanz in Be-
treff des Verdachts eines eigenen Kassen-
Rests, wegen Fälschungen zum Behufe
der Verdeckung der Reste sefner Vorgän=
ger, neben Ersatz eines Tbeils der Un-
tersuchungs= Kosten und Bezahlung der
Drozeß-Kosten zweiter Justanz von sel-
nem Amte kassirt, zu Bekleldung elner
öffentlichen Stelle für unföhig erklärt,
und zu olerwöchiger Festungsstrofe mit
angemessener Bescháftlgung verurtheilt.
Den 13. März wurde:
5. in der Rekurssache des Matthäus Kal-
ser, von Bodelshofen, Oberamts Eßlin=
gen, das von dem Criminal-Senate des
dortigen Gerichtsbofs, wegen wlederholter
und großer Diebstähle uoterm 24. Januar
d. J. wlder ihn gefällte (in Nro. 20.
S. :17 des Staats-- und Reglerungs=
Blatts eingeräckte) Straf-Erkenntuß
bestärigt, und Rekurrent in die Kesten
zweiter Instanz verurtheilt:
4. In der Rekurssache des Heinrich Flins-
bach und Consorten von Großgartach,
Oberamts Hellbronn, die von dem Crimi-
nal-Senate des Gerlchtehofs zu Eßlingen
wegen Kbrper-Verletzung und anderer
Vergehen wider sie unterm 31. December
1821 erkannte (in Nro. 3. S. 59 des
Staats= und Regierungs = Blatts von
dlesem Jahre eingerückte) Strafe unter
Verurkhellung der Rekurrenten in die
Kosten zweiter Instanz bestätigt.
Den 16. Mä#rz wurde:
5. In der Rekurssache des Gottlleb Ralth,
don Kayb, Oberamts Herrenberg, dos
bon dem Criminal-Senate des Gerichtsbofe
zu Tübingen wegen wiederholter gewerbs-
mäßig verübter Diebstähle wider ihn un-
ter dem :24. December 181 gefällte (in
Mro. 8. S. 66 des Staats- und Regie-
tungs: Blatie pen dlesem Jahre einge-