Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

304 
Umständen veräbter Verwundung und en- 
derer Vergehen wider ihn gefällte (in 
Rre. 3. S. go des Staats= und Re- 
gierungs-Blatts von diesem Jahre eln- 
gerückte) Seraf= Erkenptulß abgeändert 
und der Rekurrent zu sechemonatli- 
cher Festungsstrafe, so wie zu Bezahlung 
der Hellungs= seiner Verbafis= und der 
Prozeß-Kosten erster und zwelter Instanz 
veruriheilt. 
Den 5. März wurde: 
2. in der Rekurssache des gewesenen Ge- 
melnde= Pflegers Nicolous Baner, von 
Well lim Schbnbuch, Oberam'ts Bbblin- 
ger, das von dem Criminal-Senate des 
Gerlchtehofs zu SEßlingen unter dem 
Okteber 18= wulder ihn gefällte Cin 
Nro. 80. S. 330 des Staats= und Re- 
glerungs-Blatts eingeräückte) Straf-Er- 
kenn'niß abgeändert, und der Rekurrent 
unter Absolutlon von der Instanz in Be- 
treff des Verdachts eines eigenen Kassen- 
Rests, wegen Fälschungen zum Behufe 
der Verdeckung der Reste sefner Vorgän= 
ger, neben Ersatz eines Tbeils der Un- 
tersuchungs= Kosten und Bezahlung der 
Drozeß-Kosten zweiter Justanz von sel- 
nem Amte kassirt, zu Bekleldung elner 
öffentlichen Stelle für unföhig erklärt, 
und zu olerwöchiger Festungsstrofe mit 
angemessener Bescháftlgung verurtheilt. 
Den 13. März wurde: 
5. in der Rekurssache des Matthäus Kal- 
ser, von Bodelshofen, Oberamts Eßlin= 
gen, das von dem Criminal-Senate des 
dortigen Gerichtsbofs, wegen wlederholter 
und großer Diebstähle uoterm 24. Januar 
d. J. wlder ihn gefällte (in Nro. 20. 
S. :17 des Staats-- und Reglerungs= 
Blatts eingeräckte) Straf-Erkenntuß 
bestärigt, und Rekurrent in die Kesten 
zweiter Instanz verurtheilt: 
4. In der Rekurssache des Heinrich Flins- 
bach und Consorten von Großgartach, 
Oberamts Hellbronn, die von dem Crimi- 
nal-Senate des Gerlchtehofs zu Eßlingen 
wegen Kbrper-Verletzung und anderer 
Vergehen wider sie unterm 31. December 
1821 erkannte (in Nro. 3. S. 59 des 
Staats= und Regierungs = Blatts von 
dlesem Jahre eingerückte) Strafe unter 
Verurkhellung der Rekurrenten in die 
Kosten zweiter Instanz bestätigt. 
Den 16. Mä#rz wurde: 
5. In der Rekurssache des Gottlleb Ralth, 
don Kayb, Oberamts Herrenberg, dos 
bon dem Criminal-Senate des Gerichtsbofe 
zu Tübingen wegen wiederholter gewerbs- 
mäßig verübter Diebstähle wider ihn un- 
ter dem :24. December 181 gefällte (in 
Mro. 8. S. 66 des Staats- und Regie- 
tungs: Blatie pen dlesem Jahre einge-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.