nal-Senate des Gerichtsbofs zu Ellwan-
gen, wegen verschledener Dienstvergehen
wider ihn unterm 10. Aprll 137:1 ge,
fällte (in Nro. 30. S. 337 des Staats,
und Reglerungs-Blatts vom vorigen
Jahre eingerückte) Straf = Erkennt#t
unter Verurtheilung des Rekurrenten in
die Kosten zwelter Instanz bestänlgt.
77. Civil = Senat.
Den 1. März wurde:
1. in der Appellationssache von dem Cloll-
Senate des Gerlichtshofs zu Ulm zwischen
dem Jakob Frank, Lammwirth zu Lalchin-
gen, Oberamts Mäünsingen, Kl., Anten,
und den Mitgliedern des den 3. Seot.
1811. bestandenen Gerichts zu Wester-
belm, Oberamts Gelßiüngen, Beklagten,
Aten, Ersatz-Ansprüche wegen Beschä-
dlgung durch zu hohe Taration eines Un-
terpfandes betreffend, das am 18. Juli
1820 gefällte bedingte entbindende Urthell
unter Verglelchung der Kosten dieser In-
stanz für purifieirt erkannt;
2. in der Ationssache von dem Cioil Senate
desselben Gerichtsbofes zwischen Johannes
Maurer zu Nattheim, Oberamts Heiden-
heim, Kl., Anten, und Franz Haz auf
der Ludwigsmühle, Bekl., Aten, Ent-
schädigung wegen Schuldenlosung betref-
find, das am 22 Oktober 1870 erbffnete
Erkenn#niß voriger Instanz unter Ver-
bleichung der Kosten theils bestätige, theils
abgeändert;
5. in der Ationssache von dem Cloll-Senate
eben desselben Gerichtshofs zwischen den
Gemelnden Birkenzell und Stbdtlen, Kl.,
Aten, jetzt Anten, und den Gemeinden
Beersbach und Grasbronn, Bekl., Anten,
jetzt Aten, Zinsforderung betreffend, das
am 14. Jull und #. Aug. 18720 erbff-
nete Erkenntniß voriger Instanz unter
Vergleichung der Kosten abgeändert,
Den 4. März wurde:
4. in der Allons sache von dem Cloil-Senate
des Gerlchtshofs zu Tübingen zolschen
dem Bürgermeister Müller und den übrl-
gen Theilhabern der Bauerschaft zu Be-
senfeld, Oberamts Freudenstadt, Kl.,
Aten, nun Anten, und dem Andreas
Wegel zu Doppeltbal, desselben Oberamts,
Bekl., Anten, nun Aten, das Eigenthum
von 5 Morgen Felds betreffend, das unter
dem 16. November 18 19 erbffnete Urtheil
voriger Instanz aufgehoben und das unter
dem 11. November 1816 erbffnete Urtheil
erster Instanz unter Verglelchung der
Kosten wieder hergestellt.