Diebstaͤhle, neben Verfaͤllung in den Ko- olermonatlichen Festungs-Arbelts-
sten= und Schadens-Ersatz mit einer strafe;
drei und einbalbmonatlichen Fe= 9. Cdristoph Uhl, von Jungingen, welcher
stungs-Arbeitsstrafe belegt. beil dem Oberamtsgerichte Ulm in Unter-
Am 16. März wurde: suchung keom, wegen lebensgefäbrlicher
. der bei dem Oberamtsgerichte Ulm in Verwundung selnes Bruders, unter Be-
Untersuchung gekommene Alois Koll- räcksschtigung der ihm zur Seite stehenden
mann von da, wegen schwerer wbrtlicher Milderungsgründe zu einer olermo-
Injurlen gegen die Obrigkelt und seine natlichen Festungs-Arbeltsstrafe und
Eltern, wegen lebensgefährlicher Drohun= zum Ersetze sämtlicher Arrest= und Un-
gen und wegen gorteslösterlicher Aeuße- tersuchungs-Kosten, desglelchen der Hei-
rungen zu zehenmonatlicher Festungs= lunge= Kosten.
strafe mit einer seiner körperlichen Be- An demselben Tage wurde:
schaffenheit angemessenen Beschäftigung, 20. der vormalige Stiftungspfleger Frledrich
neben Verfällung in sämtliche Kosten, Kunzelmann, von Bremelau, auf den
veruribellt und zugleich verfügt, daß der- Grund der von dem Oberamtsgerichte
selbe nach erstandener Strafe angehalten Münslagen gefübrten Untersuchung wegen
werden solle, vor dem Oberamtsgerichte eines durch Kassen-Eingriffe entstandenen,
Uim eldliche Coutlon zu leisten, daß er jedoch vollständig ersetzten Kassen-Rests,
die ausgestoßenen Drohungen nicht erfül- neben Entsetzung von seiner Stelle und
len wolle. Unfäbigkeits = Erklärung zu Bekleldung-
Den 13. März wurden verurtheilt: jeden bffentlichen Amts, auch Verfällung
3.g der bei dem Oberamtsgerichte Ehlngen in in sämtliche Untersuchungs-Kesten mit
Untersuchung gekommene Johannes Ketz, elner fünfmonatlichen Zuchthausstrofe
von Retenaker, wegen Fälschung einer in Markgröningen belegt.
bffentlichen Urkunde, gebrochenen Hand- Am zu. März ist:
gelübdes, wlederholten Dlebstahls, An= 1. gegen den bei dem Oberamtsgerichte
hgabe eines falschen Namens, Injurien Ravensburg in Untersuchung gekommenen
und anderer Polifei= Vergehen, neben Franz Kraus, von NRingingen, wegen
Verfällung in sämtliche Kesten zu einer verbotenen Einritts in das Kbuigreich,
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