Conkabinats und anderet Vergehen, ne-
ben Verfällung in einen angemessenen
Theil der Untersuchungs-Kosten sieben-
monatliche Festangs-Arbeitsstrase mit
Willkomm und Abschied, und nach-
herlge gefängliche Auslieferung an seine
Heimathsbehdrde, unter Androhung em-
pfindlicher Strafe auf den Wiederbetre=
tungsfall erkannt worden.
Den 28. März wurden verurtheilt:
12. auf den Grund der von dem Oberamis-=
gerichte Gelßlingen geführten Untersuchung
Marie Standinger, von Steinheim,
wegen verheimlichter Schwangerschaft,
helmlicher Geburt und gefährlicher Be-
handlung ihres scheintodten Kindes, neben
Verfällung in sämtliche Kosten, zu fünf-
monatlicher Zuchthausstrafe zu Mark-
grdningen;
15. der bei dem Oberamtsgerichte Münfln-=
gen in Untersuchung gekommene Jakob
Bronner, von Böttingen, wegen wie-
derholter Calumnien und Injurien gegen
seine Ortsobrigkeit und wegen asotischen
Lebenswandels, neben Zuscheidung sämt-
licher Kosten zu zehenwdchentlicher
Festungsstrafe und nachheriger Elasper-
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rung in das Zwangs-Arbeitshaus bis zu
erprobter Besserung, wenigstens aber auf
die Dauer von drei Monaten;
14. Oswald Müller, von Achstetten, wel-
cher bei dem Oberamtsgerichte Wiblingen
in Untersuchung kam, wegen Ueberschrei-
tung des Verbots, ohne Erlaubnß seiner
Obrigkeit sich nicht von Hause zu entfernen
und wegen wiederholter Landstrelcherel,
neben Zuscheidung sämtlicher Unterfu-
chungs-Kosten zur Einsperrung in dem
Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis zu er-
probter Besserung, wenigstens aber auf
die Dauer von fünf Monaten;
15. der bei demselben Oberamrsgerichte in
Untersachung gekommene Alols Wil-
belm, oon Achstetten, wegen gleichen
Vergehens und wegen wlederholter Land-
streicherei, neben der Verbindlichkelt zum
Ersatz sämtlicher Untersuchungs-Kosten,
zur Einsperrung im Zwangs-Arbeitshause
zu Ulm bis zu erprobter Besserung, we-
nigstens aber auf die Dauer von sechs
Monaten. Zugleich wurde verordnet,
daß beide letztere Inquistten nach ihrer
Entlassung aus dem Zowangs-Arbeits=
house unter strenge ortspolizelliche Auf-
sicht gestellt werden sollen.