365
strafe und zu dem Ersatz ven ### der Un= 3. in der Rekurssache der Catharine, Ebe-
tersuchungs-Kesten in erster, so wie auch frau des Christian Rall, von Ebuingen,
der Kosten zwelter Instanz verurthellt; Oberamts Urach, das von dem Crimlnel=
6. in der Rekurssache des Friedrich Jor- Senate des Gerichtsbofs zu Täbingen
dan, Schulibeißen und Unter-Aceisers unterm 7. September v. J. gefällte (In
von Bruch, Oberamts Backnang, das Nro. 31. S. 706 des Staats= und Re-
vom Criminal-Senate des Gerichtshofs gierungs-Blatts vom vorsgen Jahr einge-
zu Eßlingen wegen Kassenrests und an- rückte) Straf. Erkenntulß abgeändert, und
der Amts-Vergeben unterm 36. Januar die Rekurrentin wegen Fälschung von
d. J. wider ihn gefällte (in Nro. 20. Privat-Urkunden und damlt versuchter
S. 213 des Staatzs= und Regierungs- Betrügeresen zu einer fünfmonatll-
Blatits von dlesem Jahr eingerückte) chen Zuchthausstrafe verurthellt, und in
Straf= Erkenntriß unter Verurtheilung dile Kosten erster und zweiter Instanz ver-
des Rekurrenten in dle Kesten zwelter faͤllt;
Jnstanz bestaͤtigt. 9. in der Rekurssache des Schulthelßen Mi-
Den 20. April wurde: schael Schnelder und Gemelnderaths
7. in der Rekurssache des ledigen Jehannes Jehann Georg Däuble, von Gechingen,
Frey, von Iggingen, Oberamts Gmünd, Oberamts Calw, das von dem Criminal=
das von dem Crlminal-Senate des Ge- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen
richtshofs zu Eßlingen unterm 2. d. M. unter dem 29. December v. J. gesällte
gefällte C(in gegenwärtiger Nummer (in Nre. 3. S. 60 des Staats= und
S. 372 des Staats= und NReglerungs= Reglerungs-Blatts von dlesem Jahr ein-
Blatts elngerückte) Straf= Erkenntniß gerückte) Straf-Erkenntniß abgeändert,
abgeändert, und Rekurrent wegen elnes und .
zwar kleinen und einfachen, aber dritten a) der Schulthelß Schnelder wegen ver-
Diebstahls zu einer neunmonatlichen schiedener Dienst-Vergehen, neben dem
Festungsstrafe und zu nachheriger wenig- Ersatz des Schadens von seinen bisher
stens viermonatlichen Elnsperrung in bekleldeten Commun-Diensten entlassen,
ein Zwangs-Arbeitshaus verurthellt, und und zu elner vierzehntögigen Ge-
in die Kesten erster und zwelter Instanz fängnißstrafe, so wie in die Bezahlung
verfällt; eines Drittels der Kosten erster Instanz