Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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strafe und zu dem Ersatz ven ### der Un= 3. in der Rekurssache der Catharine, Ebe- 
tersuchungs-Kesten in erster, so wie auch frau des Christian Rall, von Ebuingen, 
der Kosten zwelter Instanz verurthellt; Oberamts Urach, das von dem Crimlnel= 
6. in der Rekurssache des Friedrich Jor- Senate des Gerichtsbofs zu Täbingen 
dan, Schulibeißen und Unter-Aceisers unterm 7. September v. J. gefällte (In 
von Bruch, Oberamts Backnang, das Nro. 31. S. 706 des Staats= und Re- 
vom Criminal-Senate des Gerichtshofs gierungs-Blatts vom vorsgen Jahr einge- 
zu Eßlingen wegen Kassenrests und an- rückte) Straf. Erkenntulß abgeändert, und 
der Amts-Vergeben unterm 36. Januar die Rekurrentin wegen Fälschung von 
d. J. wider ihn gefällte (in Nro. 20. Privat-Urkunden und damlt versuchter 
S. 213 des Staatzs= und Regierungs- Betrügeresen zu einer fünfmonatll- 
Blatits von dlesem Jahr eingerückte) chen Zuchthausstrafe verurthellt, und in 
Straf= Erkenntriß unter Verurtheilung dile Kosten erster und zweiter Instanz ver- 
des Rekurrenten in dle Kesten zwelter faͤllt; 
Jnstanz bestaͤtigt. 9. in der Rekurssache des Schulthelßen Mi- 
Den 20. April wurde: schael Schnelder und Gemelnderaths 
7. in der Rekurssache des ledigen Jehannes Jehann Georg Däuble, von Gechingen, 
Frey, von Iggingen, Oberamts Gmünd, Oberamts Calw, das von dem Criminal= 
das von dem Crlminal-Senate des Ge- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen 
richtshofs zu Eßlingen unterm 2. d. M. unter dem 29. December v. J. gesällte 
gefällte C(in gegenwärtiger Nummer (in Nre. 3. S. 60 des Staats= und 
S. 372 des Staats= und NReglerungs= Reglerungs-Blatts von dlesem Jahr ein- 
Blatts elngerückte) Straf= Erkenntniß gerückte) Straf-Erkenntniß abgeändert, 
abgeändert, und Rekurrent wegen elnes und . 
zwar kleinen und einfachen, aber dritten a) der Schulthelß Schnelder wegen ver- 
Diebstahls zu einer neunmonatlichen schiedener Dienst-Vergehen, neben dem 
Festungsstrafe und zu nachheriger wenig- Ersatz des Schadens von seinen bisher 
stens viermonatlichen Elnsperrung in bekleldeten Commun-Diensten entlassen, 
ein Zwangs-Arbeitshaus verurthellt, und und zu elner vierzehntögigen Ge- 
in die Kesten erster und zwelter Instanz fängnißstrafe, so wie in die Bezahlung 
verfällt; eines Drittels der Kosten erster Instanz
	        
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