Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

597 
achtmonatlichen Festungs= Arbeits- 
strafe. 
Den 11. April ift: 
10. gegen den bei dem Oberamtsgerichte 
Tettnang in Untersuchung gekommenen Jo- 
seph Marrer, von Mauren im Färsten- 
thum blchtenstein, wegen mehrerer zum 
Tbeil großer und qualisicirter zum Thell 
erschwerter Diebstähle, neben dem Ersatz 
des gestifteten Schadens und sämtllcher 
Kocten achtmonatliche Festungs= Ar- 
beitsstrafe und nachherige Ausweisung 
aus dem Kdulgresche mit Straf-Bedro= 
hung auf den Wlederbetretungsfall erkannt 
worden. 
Den 25. April wurden verur- 
theilt: 
11. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Gppingen geführten Unterfu- 
chung, Johann Pattermann, von Fach- 
senfeld, Gerichtsbezirks Aalen, wegen 
zwar kleinen einfachen und ersetzten, aber 
im rechtlichen Sinne vierten Dlebstohls 
zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe 
in Markgrbningen und nachheriger Ein- 
„[perrung in das Zwangs-Arbeitshaus bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
ouf die Dauer von elnem Jahr und 
zum Ersatz sämtlicher Untersuchungs-Ko- 
sten; 
u2, der ledige Maurer Alois Geiger, von 
Apfelau, welcher bei dem Oberamtsge- 
richte Tettnang in Unkersuchung gestan- 
den, wegen zwar kleinen Diebstahls, der 
aber den dritten Ruͤckfall desselben begruͤn- 
det, neben Verfaͤllung in dle Kosten, zu 
siebenmonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe und nachheriger drei und elnhalb- 
monatlicher Elnsperrung in das Zwangs- 
Arbeitshaus; 
15. der bei dem Oberamtsgerichte Ehlugen 
in Untersuchung gekommene Dhllipp 
Glbkler, von Allmendingen, wegen elnes 
qualisicirten und erschwerten Dlebstahls, 
so wie wegen elnes kleinen Hausdiebstahls 
neben dem Kesten= und Schadens-Ersatze 
zu einer fünfmonatlichen Festungs- 
Arbeltsstrofe. 
An demselben Tage wurde: 
14. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Biberach geführten Untersuchung: 
a) gegen Isaak Mayer, von Buchau, 
wegen wiederholten großen Diebstahls 
eine siebenmonatliche Zuchthaus- 
strafe in Markgröningen, und 
b) gegen Samuel Isaak, von Butten- 
hausen, wegen nächster Belhülfe und 
nachgefelgter Theilnahme bei diesem 
Diebstahl, eine viermonatliche Fe- 
stungsstrafe 
erkannt, auch wegen des Kosten-Ersatzes 
das Angemessene verfägt. 
Endlich wurde noch: 
15. Die bel dem Oberamtsgerichte Ulm in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.