Verbaft und Untersuchung gekommene
Wittwe Barbara Haßler von da,
wegen wiederholten Conkubinats, fal-
scher Angaben vor obrigkeitlichen Behdr-
den und zum drittenmale wiederholter
Landstreicherei, neben dem Ersatz saͤmt-
licher Kosten, zu einer sechsmonatli-
chen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg mit
Willkomm und nachherigen Einsperrung
in das Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob-
ter Besserung, wenigstens aber auf die
Dauer von vier Monaten verurtheilt.
Am 16. April ist:
16. auf den Grund der von dem Oberamts=
gerichte Wiblingen geführten Unterfu-
chung, Anne Marie Egle, von Burg-
rieden, wegen zweler kleiner und ersetzter
Marktdiebstähle, dle zuglelch ihren zwei-
ten Dlebstahl im rechtlichen Sinne bil-
den, und wegen Unzuchts-Vergebens,
neben Verfällung in sämtliche Kosten,
mit drei und einbalbmonatlicher
Zuchthausstrafe zu Markgröningen belegt
worden.
Am 22. April wurden verur-
theilt:
17. der bei dem Oberamtsgerichte Waldsee
in Untersuchung gekommene Alois Vees
ser, von Rahmhaus, wegen großen und
im rechtlichen Sinne zweiten, jedech er-
setzten Diebstabls neben Verfällung in
sämtliche Kosten und in den Ersatz des
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gestifteten Schadens unter Beräcksichti-
gung der von ihm wegen Raubs und Dieb-
stahls bereits erstandenen Strafe, zu elner
ein jährigen Festungs-Arbeltsstrafe und
nachheriger Einsperrung in das Zwangs-
Acbeitshaus zu Ulm bls zu erprobter Bes
serung, wenigstens aber auf die Dauer
von sechs Monatenz
18. auf den Grund der vor dem Oberamts-
gerichte Ulm geführten Untersuchung,
Obristine Münz, von Ulm, wegen meh-
rerer, theils großer, theils ausgezeichneter
Diebstähle, woven einige den ersten Räck-
fall begründen, neben Verfällung in den
Ersatz des verursechten Schadens und in
einen angemessenen Thell der Unterfu-
chungs-Kosten zu einer ein und ein-
balbjäbrigen Zuchthausstrafe zu Lud-
wigsburg und nachheriger Einsperrung
in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm, bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von sechs Monaten-
An demselben Tage wurde:
19. auf die bei dem Oberamtegerlchte Rlede
lingen gefährte Untersuchung:
a) gegen Johann Stemmer, Schneider
von Dieterskirch, wegen Diebsbeblerei,
nachgefolgter Diebstahls-Doeilnahme und
anderer Vergehen elne fünfmonatli-
che Festungs-Arbeitsstrafe, und
b) gegen dessen Ehefrau Barbara, wegen
Neths-Erthellung bei einem Diebstahl,