Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Verbaft und Untersuchung gekommene 
Wittwe Barbara Haßler von da, 
wegen wiederholten Conkubinats, fal- 
scher Angaben vor obrigkeitlichen Behdr- 
den und zum drittenmale wiederholter 
Landstreicherei, neben dem Ersatz saͤmt- 
licher Kosten, zu einer sechsmonatli- 
chen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg mit 
Willkomm und nachherigen Einsperrung 
in das Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob- 
ter Besserung, wenigstens aber auf die 
Dauer von vier Monaten verurtheilt. 
Am 16. April ist: 
16. auf den Grund der von dem Oberamts= 
gerichte Wiblingen geführten Unterfu- 
chung, Anne Marie Egle, von Burg- 
rieden, wegen zweler kleiner und ersetzter 
Marktdiebstähle, dle zuglelch ihren zwei- 
ten Dlebstahl im rechtlichen Sinne bil- 
den, und wegen Unzuchts-Vergebens, 
neben Verfällung in sämtliche Kosten, 
mit drei und einbalbmonatlicher 
Zuchthausstrafe zu Markgröningen belegt 
worden. 
Am 22. April wurden verur- 
theilt: 
17. der bei dem Oberamtsgerichte Waldsee 
in Untersuchung gekommene Alois Vees 
ser, von Rahmhaus, wegen großen und 
im rechtlichen Sinne zweiten, jedech er- 
setzten Diebstabls neben Verfällung in 
sämtliche Kosten und in den Ersatz des 
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gestifteten Schadens unter Beräcksichti- 
gung der von ihm wegen Raubs und Dieb- 
stahls bereits erstandenen Strafe, zu elner 
ein jährigen Festungs-Arbeltsstrafe und 
nachheriger Einsperrung in das Zwangs- 
Acbeitshaus zu Ulm bls zu erprobter Bes 
serung, wenigstens aber auf die Dauer 
von sechs Monatenz 
18. auf den Grund der vor dem Oberamts- 
gerichte Ulm geführten Untersuchung, 
Obristine Münz, von Ulm, wegen meh- 
rerer, theils großer, theils ausgezeichneter 
Diebstähle, woven einige den ersten Räck- 
fall begründen, neben Verfällung in den 
Ersatz des verursechten Schadens und in 
einen angemessenen Thell der Unterfu- 
chungs-Kosten zu einer ein und ein- 
balbjäbrigen Zuchthausstrafe zu Lud- 
wigsburg und nachheriger Einsperrung 
in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm, bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von sechs Monaten- 
An demselben Tage wurde: 
19. auf die bei dem Oberamtegerlchte Rlede 
lingen gefährte Untersuchung: 
a) gegen Johann Stemmer, Schneider 
von Dieterskirch, wegen Diebsbeblerei, 
nachgefolgter Diebstahls-Doeilnahme und 
anderer Vergehen elne fünfmonatli- 
che Festungs-Arbeitsstrafe, und 
b) gegen dessen Ehefrau Barbara, wegen 
Neths-Erthellung bei einem Diebstahl,
	        
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