B) Bei der Ausgabe
1.) Tag,
2.) Gegenstand,
3.) Etats-Rubrlk,
4.) baar,
5.) durch Aufrechnung,
a) speciell,
b) summarisch.
Das Hauptbuch enthält (Formular B,)
a) Soll
1.) Beziehung auf das Anwei,
sungobuch Fol.
2.) Nummer der Anweisang,
5.) Betrag,
4.) Gegenstand;
b) Hat
1.) Beilehung auf das Tagbuch
der Zahlungen,
2.) Nummer der Bescheinigung,
3.) baar,
4.) durch Aufrechnung,
a) speciell,
b) summarisch,
5.) Rest.
Um den Aufwand mit den einzelnen Bestimmungen
des Elats fortwährend vergleichen
zu können, ist es nothwendig, daß
unter jeder Etats-Rubrik in dem Haupt;:
buch der Etatssatz in diejenige Einzelnhei-=hten
abgethellt werde, aus welchen dle Haupte
summe elner Etats-Rubrik zusammengesetzt
ist.
Die Ministerial-Kssiere haben diese Abtheilung
mit Sorgfalt zu treffen, und die
einzelnen Anwelsungen und Ausgaben genau
in eben der Maße in Unterabtheilungen zu
bringen, als in dem Etat dafür besondere
einzelne Summen vorgesehen sind. Diejenigen
Ausgaben, zu deren Leistung die Specalkassen
durch elne fortlaufende Anweisung
ermächilgt sind, werden jedesmal, wenn sle
zur Aufrechnung kommen, zuvor der Minlsterlalkasse
zur Pröfung und Vergleichung
mit den G undlisten mitgethellt und die
Königl. Staats= Haupe#kasse lann die Aufrechnung
erst alsdann annehmen, wenn die
Ministerialkasse die Ueberelnstimmung derselben
mit den darüber vorliegenden Listen
bescheinigt hat.
Hleber gebdren: stindige Allmosen, ständige
Cultus-Ausgaben rc.
. 10.
Diejenlgen Zahlungen, welche aus den
mortlichen Abschlüssen der Specialkassen
ohne Belege in die Rechnungen der Mialsterien
aufgenommen werden, können in dem
Tazbuch der Anweisungen nicht enthalten
seon, sie werden daher in dem Hauptbuche
blos unter Beziehung auf den Etatesotz und
die Aufrechnungs 5. Urkande der Staatskasse,