Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

die  Gewißheit  zu  erlangen,  daß  sie  bei  der
endlichen  Anwelsung  des  Betrags  der  Forderung
  in  Abzug  kommen.

Sle  sind  zu  dem  Ende  jedesmal  bei  der-Rechnungs-Pruͤfung

  in  das  Revislons-Protokoll
  aufzunehmen  und  dabei  Nachwelsungen
  über  das  zu  fordern,  was  für  ihre  Ers-.
ledigung  geschehen  sey.

#.  17.

Dle  Ministerlal-Kasstere  sind  in  allen  Besziehungen

  nur  dem  bethelligten  Ministerlum
untergeordnet.

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Verfägungen  in  Rechnungssachen  hat  die
Ober-Rechnungskammer  durch  Porotokoll=Auszüge
  dem  Ministerium  vorzulegen,  welches
  dieselben  durch  den  Kassler  vollziehen
lassen  wird..

Es  bleibt  übrigens  der  Anordnung  der
Ober-Rechnungskammer  Überlassen,  von  dem
ordentlichen  Gang  der  Kassen=  und  Rechnungsführung
  durch  unvermuthete  Visttationen
  sich  zu  überzeugen,  sle  hat  jedoch  jedesmal
  den  Erfund  dem  Mialsterium  vore
zulegen.

Gegeben  Stuttgart  den  17.  Juni  1822.
Wilhelm.

Der  Justiz-Minister:
Freiherr  von  Maueler.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten:

Graf  von  Winzingerode.

Der  provisorische  Chef  des  Departement  des  Innern:

Schmidlin.

Der  Finanz-Minister:
von  Weckberlin.

Auf  Befepl  des  Khnige:

Der  Staats-Sekretär
Vellnagel.