Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

58

B.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Koͤnigl.  katbolischen  Kirchenraths.
Die  diesjährige  Dienstprüfung  der  katholischen  Geisilichen  betreffeud.

Dle  Dienstpräfung  der  katholischen  Geistlichen
  für  Kirchenstellen  wird  im  laufenden
Jahre  auf  den  B.  Juli  festgesetzt,  und  es
findet  zu  kelner  andern  Zeit  und  in  keinem
andern  Orte  eine  außerordentliche  Prüfung
statt.  Dabel  werden  nur  diejenigen  Geistlichen
  zugelassen,  welche  im  Jahr  181:9
und  früher  Priester  geworden  sind.

Die  Candldaten  haben  sich  vier  Wochen
vorher  schriftlich  dahler  zu  melden,  und,

wenn  keine  Abweisung  erfolgt,  am  Montag
den  J.  Juli,  Abends  4  Uhr,  auf  der  diesseltigen
  Kanzlel  zum  Einschreiben  zu  erscheinen.


Uebrigens  berust  man  sich  auf  die  im
Staats  =  und  Reglerungs  =  Blatt  vom
16.  Februar  1319,  S.  111  bekannt  gemachten
  Anordnungen.

Sturtgart  den  19.  Januar  1822.

Camerer.

Des  Kbnlgl.  Studlenratbs.

Die  Bekanntmachung  der  Prüfung  der  Studien-Candidaten  betreffend.

Unter  Hinwelsung  auf  die  Verordnung
vom  Jahr  1325°  (Staats=  und  Regierungs-Blatt
  Nro.  4)  wird  biemit  bekannt  gemacht,
  daß  die  nächste  Prüfung  der  Siu

dien-Candidaten  am  11.  und  12.  Februar
dieses  Jahrs  werde  vorgenommen  werden.
Stuttgart  den  #4.  Januar  1822.
Säskind.

C.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.

Seine  Kknigliche  Majestät  haben
durch  hbchstes  Decret  vom  :-.  Dezember
121  auf  eine  deshalb  gestellte  unterthänigste
  Anfrage  zu  bestimmen  geruht,  daß
der  Bergmeister  Rößler  in  Alpirsbach

seinen  Rang  auf  der  sflebenten  Stufe  der
Rang-Ordnung  vom  18.  Oktober  v.  J.  zu
nehmen  habe.
Stuttgart,  den  12.  Jannar  1337.
Weckherlin.