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B.) Des Departements des Innern:
1. Des Koͤnigl. katbolischen Kirchenraths.
Die diesjährige Dienstprüfung der katholischen Geisilichen betreffeud.
Dle Dienstpräfung der katholischen Geistlichen
für Kirchenstellen wird im laufenden
Jahre auf den B. Juli festgesetzt, und es
findet zu kelner andern Zeit und in keinem
andern Orte eine außerordentliche Prüfung
statt. Dabel werden nur diejenigen Geistlichen
zugelassen, welche im Jahr 181:9
und früher Priester geworden sind.
Die Candldaten haben sich vier Wochen
vorher schriftlich dahler zu melden, und,
wenn keine Abweisung erfolgt, am Montag
den J. Juli, Abends 4 Uhr, auf der diesseltigen
Kanzlel zum Einschreiben zu erscheinen.
Uebrigens berust man sich auf die im
Staats = und Reglerungs = Blatt vom
16. Februar 1319, S. 111 bekannt gemachten
Anordnungen.
Sturtgart den 19. Januar 1822.
Camerer.
Des Kbnlgl. Studlenratbs.
Die Bekanntmachung der Prüfung der Studien-Candidaten betreffend.
Unter Hinwelsung auf die Verordnung
vom Jahr 1325° (Staats= und Regierungs-Blatt
Nro. 4) wird biemit bekannt gemacht,
daß die nächste Prüfung der Siu
dien-Candidaten am 11. und 12. Februar
dieses Jahrs werde vorgenommen werden.
Stuttgart den #4. Januar 1822.
Säskind.
C.) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
Seine Kknigliche Majestät haben
durch hbchstes Decret vom :-. Dezember
121 auf eine deshalb gestellte unterthänigste
Anfrage zu bestimmen geruht, daß
der Bergmeister Rößler in Alpirsbach
seinen Rang auf der sflebenten Stufe der
Rang-Ordnung vom 18. Oktober v. J. zu
nehmen habe.
Stuttgart, den 12. Jannar 1337.
Weckherlin.