Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

welligen Ertra= Posttare auf Ein 
Pferd. 
Die Hinrelse und die Herreise werden 
einzeln, jede nach dem einfachen Stunden= 
Betrage, berechnet. 
Bel Relsen über 4 Stunden finden fär 
dle kelne volle Pest ausmachenden einzel- 
nen Stunden dle obigen Ansätze lediglich 
nach dem Zahlen-Verhältalß Statt. 
Für Reisen unter 4 Stunden hingegen 
werden überhaupt auf eine Entfernung von 
wenlger als 4 und mehr als : Stunden 
drel Blertbeile, und von s Stunden und 
weniger wlrd dle Hälfte der gedachten Ver- 
gätungsfätze verrechnet. 
#. 7. 
Vermeidung unndthiger Reisen. 
Zu Beschränkung der Relsekosten sind 
so viel moglich die kürzeren Wege zu wäh- 
len, und es darf in keinem Fall eine 
grbßere Wegstrecke angerechnet werden, als 
die Entfernung der geradesten Yoststraße 
beträgt. 
Sodann find nicht nur die außerordem- 
lichen Aufträge, sondern insonderhelt auch 
die gewöhnlichen auswärtigen Geschäfte 
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schäft unterbrochen wird, 
der Be#irks-Beamten so olel möglich in 
ununterbrochener Zeltfolge vorzunehmen. 
Hin= und Herreisen im Laufe eines 
auswärtigen Geschäáfts ohne hlurelchende, 
in dem Kostenzettel anzuzelgende, und nach 
Umständen besonders nachzuweisende, Ursa- 
chen werden nicht bezahlt. Eben so sind, 
wenn durch unndthiges Räckreisen eln Ge- 
gleichwohl dle 
Diäten nur in dem nach der Dauer des 
Geschäfts im Ganzen zu bemessenden tägli- 
chen Betrage zu vergülen. (V97.5—4.) 
L 
Besondere Auslagen bei Commissions-Geschaͤften. 
Neben den Dilaͤten und Reisekosten ist 
blos bel Commlssions-Geschaͤften die An- 
rechnung weiterer Auslagen zuläßig, sofern 
diese des Geschäfts wegen nothwendig fünd, 
als für Schreibmateriallen, Abschriften, 
Brlefporto, Aufwärter, Boten, und für 
das Arbells = Lokal, wenn eln besonderes 
überhaupt erforderlich und entweder aus 
Mangel an Raum in bffentlichen Geiu-= 
den, oder wegen der besonderen Beschaffen- 
heit des Geschäfts esgens zu mlethen ist. 
Diese Anrechnungen finden nur gegen 
besondere Bescheinigung Statt.
	        
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