Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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s. 6. 
Vorbehalt jedesmaliger Bestimmung der Ent- 
schädigungsgelder für Quiescenten und Unbe- 
soldete. 
Für Qulescenten und Unbesfoldete, welche 
Geschäfts = Aufträge übernehmen, sind die 
Entschädigungsgelder sowehl, als ihre Be- 
Gegeben, Stuttgart den 1J. Juni 
Wilh 
Der Justiz-Minister: 
Freiherr von Maueler. 
Der Mimster der auswärtigen Angelegenheiten: 
Graf von Winzingerode. 
lohnung jedesmal nech Beschoffenheit der 
Umsiände glelch bei Ertheilung des Auf- 
trags voraus zu bestimmen. 
Unsere Milnister der Justiz, der auswär- 
tigen Angelegenbeiten, des Innern und der 
Fln#anzen sind mit der Vellziehung der ge- 
genwaͤrtigen Verorduung beauftragt. 
1822. 
elm. 
Der provisorische Chef des Departement des Innern: 
Schmidlin. 
Der Finanz-Minister: 
von Weckberlin. 
Auf B 
esehl des Kbnigs: 
Der Staats-Sekretär 
Vellnagel.
	        
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