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Staats= und Regierungs-Blatts vem
Jahr 1819 eingerückte) Straf= Erkenntniß
thells abgeändert, theils bestärigt, und
Rekurrent sofort wegen 5ffentlicher Ver-
breltung zweler ohne Auftrag mit der
Unterschrift des damals gesevlich nicht
mehr bestandenen Bürger-Ausschusses
zu Reutlingen in dem Volksfreunde aus
Schwaben eingerückten Aufsätze und der
darin enthaltenen schweren Injurken ge-
gen den Oberamtmann Veil urd belei-
dlgender Ausfälle gegen die vormalige
Kbhaigl. Sektion der innern Administra-
tion unter Einrechnung der blsherigen
Suspension von der Advokaten-raxris
in die ver olrkte Strafe noch zu einer
sechsoöchigen Festungs= Arreststrafe
und Bezahlung von zwel Dritteln der
Untersuchungs-Kosten erster und zwelter
Justanz verurtheilr.
Den 18. Mai wurde: %
in der Rekurssache des Matihäus Bach-
mann, von Untersulmetingen, Oberamts
Biberach, das von dem Criminal-Senate
des Gerichtshofs zu Ulm, wegen wieder-
belter Landstreicherei und frecher Lügen
vor Gericht unter dem 12. Febr. d. J.
wlder denselben gefällte (n Nro. :1.
S. 167 des Staats= und Reelerungs-
Blaits von dlesem Jahre eingeräckte)
Straf= Erkenntniß unter Verurtheilung
des eekurrenten in dle Kosten zweller In-
stanz bestätigt.
Den :5. Mal wurde:
3. In der Rekurssache des vormaligen Schult=
beißen Breuning und des Gemeinde-
Raths und Helllgenpflegers Emmpardt,
sodann des Jakeb Mühleisen, Jung
Jakob Ulmer, Johann Schillisg, ale
Joachim Gollmer, Adam Hertnek,
und Johann Philipp, von Mäöbringen,
Amts-Oberamts Stuttgart, das von dem
Criminal = Senate des Gerichtsbofs zu
Eßlingen wegen Betrugs, Fälschung und
anderer Vergehungen wider dieselbe ge-
fällte (in Nro. 5. S. 53 des Staats-
und Reslerungs-Blatts von dlesem Jahr
sub lit. a. b. —I. eingerückte) Straf. Er-
kenntniß unter Verurthellungder Rekurren-
ten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt;
4. in der Rekurssache des Christoph Luz
und Christion Luz, von Stattgart, das
von dem Crliminal-Senate des Gerichts-
bofs zu Eßlingen wegen einer gewaltsamen,
mit thätlicher Mithandlung obrigkeitlicher
Personen begangenen Wloersesichkeit un-
ter dem 16. Febr. d. J. wider dileselbe
gefällte (in Nro. „1. S. 250 des Stoats-
und Reglerungs-Bla#ts von diesem Jahr
eingerückte) Straf-Erkenntniß unter Ver-
urtheilung der Rekurrenten in die Bezoß-
lung der Kosten zwelter Instanz beslällge.