Volltext : Anleitung zu einer einfachen Buchführung für Privat- und Gemeindewaldungen mittleren bis kleinen Umfangs.

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bringung  der  Parochial=  und  beziehentlich  Schullasten  entstandenen  Differenzen
und  zur  Regulirung  dieser  Verhältnisse  ist  durch  die  von  den  beiderseitigen
Hohen  Staatsregierungen  dazu  beauftragten  Kommissarien“  u.  s.  w.

und  mit  den  Worten  schließt:

„„Beiderseitige  Kommissare  haben  vorstehenden  Rezeß  in  zwei  gleichlautenden
Ausfertigungen  eigenhändig  unterzeichnet.
Magdeburg  und  Dresden,  den  2.  Mai  1882.
Karl  Eduard  Nitze,  Konsistorialrath  und  Justitiar.
Kurt  Damm  Paul  v.  Seydewitz,  Geheimer  Regierungsrath.“
Zur  Urkunde  dessen  ist  die  gegenwärtige  Ministerial-Erklärung  ausgefertigt
worden,  um  gegen  eine  entsprechende  Erklärung  des  Königlich  Sächsischen
Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ausgewechselt  zu  werden.
Berlin,  den  25.  März  1883.

Der  Königlich  Preußische  Minister  der  auswärtigen  Angelegenbeiten.
In  Vertretung:
Gr.  v.  Hatfeldt.

Vorstehende  Eeilzrung  wird  )  nachdem  sie  gegen  eine  entsprechende  Erklärung  des

Königlich  Sächsischen  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten  vom  6.  April

d.  J.  ausgewechselt  worden  ist,  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Berlin,  den  21.  April  1883.

Der  Minister  der  auswärtigen  Der  Minister  der  geistlichen,  Unterrichts-Angelegenheiten.

  und  Medizinal-Angelegenbeiten.
Im  Auftrage:  Im  Auftrage:
v.  Bojanowski.  Barckhausen.

Redigirt  im  Burcau  des  Staatsministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.