kleldure eines verrechnenden Amtes fuͤr
unfähig erklärt und mit einer Geld-
strafe von sünftlig Reichstholern be-
legt, a#ch in alle Untersachungs-Kosten
verurtheilt.
Am :2". Mai wurden verur-
theiltt
15. der Meigeiknecht Christepf Conrad
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Frick, ven Stuttgart, wegen theils ver-
suchten, tbeils vollbrachten Berrugs zu
einjähriger Suchthausstrose mit der-
bem Willkomm und nachheriger Ein-
sperrung in ein Zwangs Arbeite haus bis
zu erprebter Besserung, wenlestens aber
auf die Dauer von sechs Monaten,
auch zu Bezchlung fämtlscher Amest-
Azungs= und Untersuchungs-Kesten;
16. Adam Gaßmann, Weingä#iner von
Ober-Nieringen, Oberowts Valbingen,
wegen wlederbolten Felddiebstahle und
J jorien, veben dem Erfatze dee Scha-
dens urd Beiahlung der Umersochungs-
Kesten zu sechsmonatlicher Zuchtbaus-
strafe und vachheriger Einsperrung in ein
Zwargs= Arbestshaus bie zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf drei
Monate.
Am :23. Mai wurde:
17. dei Schultheiß Johonn Daold Dietek-
bach, von Sleiten, Oberamts Cannstadt,
wegen mit Mißbrauch seines Amtes ver-
bundener Fälfhungen von sLLinem Amte
cassirt, zu Bek eidung einer andern
bffeutlichen Stelle für unfählg erklärt,
und zu zweimonatlicher Festungs-
strafe mit angemessener Arbelt innerhalb
der Festang, auch zu. Bezohlung von 3.
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
13. a) der vormalige Gemelnde Pfleger und
nunmehrige Gemeiode-Rath Franz Jo-
seovh Kelcher, von Erlenbach, Oberamts
Neckarsolm, wegen Betrugs und Fil-
schung bei Gemeinde-Büuwesen von sel-
nem Amte ca' sfirt, zu Bekleidung eines
bffentlichen Amtes für urföhlg erklärr,
und neben Zuscheldung von 3 der Unter-
suchungs Kosten mit vlerwoͤchiger Fe-
stungestrafe mit angemessener Beschäfii-
gung innerhalb der Festung;
b) der vermolige Gemeinde-Pfleger und
nunmehrige Gemeisde Ruth Urban Kel-
cher, von Erlenbach, wegen Tdellnahme
an dem Betrug des Franz Joseph Kei-
cher, peben dem Ersatze von # dere Un-
tersuchungs-Kosten zu zehentägiger
Gefängnißstrase verurtheilt, von seinem
Amte cassirt, und zu Bekleldung eines-
öffentlichen Amtes für unfählg er-
klärt.