und nachheriger Ausweisung aus den
Kbnigl. Staaten, verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
9. gegen den von dem Oberamtsgerichte
Ellwangen In Untersuchung gezogenen
Josepb Uhl, wegen kleinen aber fortge-
setzten, ausgezeichneten und wiederholten
Diebstahls, eine viermonatllche Fe-
stungsstrafe ausgesprochen.
Unterm 35. Mal wurde:
10. der bei dem Oberamt Heildenheim in
Umiersuchung gekommene Albrecht Nagel,
von Giengen, wegen wlederhelten Bet-
telns, Lügen und unanständlgen Betra-
gens vor Gericht, auch frechen Erbletens
zu Ablegung eines falschen Eides, zu
olermonatlicher Festungestrafe und
einer Zächtigung von 15 Seeckstreichen
verurthellt=
An demselben Tage wurde:
11. gegen die bei dem Oberamtsgerichte
Welzheim in Untersuochung gekommene
Anne Marle Bulsling, von Alfdorf,
wegen verübter Dlebstähle, welche im
kechtlichen Sinne als vierter Diebstohl
erscheinen, so wie wegen wlederholten Va-
girens, eine achtzebenmonatliche
Zuchthausstrafe und nachherige sechemo-
natliche Reklusion in einem Zwangs-
Arbeitepause erkannt.
An demselben Tage wurde:
12. der bel dem Oberamtsgerichte Gera-
bronn in Untersuchung gekommene Anton
Schwalb, von Welkerspolz, wegen näch-
sten Versuchs der Bigemie, zu sechs-
monatlicher Zuchthausstrafe verurthellt.
Unterm 35. Mal wurde:
15. in der vor dem Oberamtsgerichte Hei-
denheim verhondelten Untersuchungssache
gegen den suspendirten Schulthelßen Jun-
ginger zu Zung und Conforten erkana#t,
daß
a) der Angeschuldigte Iunginger wegen
theils durch unordentliche und nachlä—
bige Rechnungsführung, theils durch Kas-
sen-Eingriff gesetzten Kassen-Restes, des-
gleichen wegen zu Schulden gebrachter
grober Nachläßlgkeit bei Beurkundun-
gen von Schußgelde Zetteln, und wegen
mehrerer anderer Dlenst-Vergeben, von
selnem bekleideten Schultheißenamte zu
kassiren, zur Bekleldung eines bffent-
lichen Amtes für unsäblg zu erklären,
und zu fünfmonatlicher Zuchthaus-
strafe;
b) der Gemeiade = Pfleger Leonherd
Schwäble, von Zang, wegen Kassen-
Rests, betrüglicher Verrechnung eines
nicht bezahlten Postens in Ausgabe, und
wegen uanderer Dienst-Vergehen, von
seinem bekleideten Amte als Gemeinde-